Alarmstufe ROT: Inflation steigt auf 2,9 Prozent

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Die Inflation in Deutschland zieht wieder an. Im April 2026 beträgt die Inflationsrate voraussichtlich 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, wie das Statistische Bundesamt in einer vorläufigen Schnellmeldung mitteilt. Das ist der höchste Wert seit Monaten — und er hat einen klaren Treiber: Energie.

Die Energiepreise stiegen im April um satte 10,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das ist der stärkste Anstieg in diesem Segment seit Februar 2023, als die Preise noch im Nachbeben des Ukraine-Kriegs um fast 20 Prozent nach oben schossen. Wer gehofft hatte, die Energiekrise sei ausgestanden, wird von der Statistik eines Besseren belehrt.

Die sogenannte Kerninflation — also ohne Energie und Nahrungsmittel — liegt mit 2,3 Prozent dagegen etwas niedriger als in den Vormonaten und gibt sich auf den ersten Blick harmlos. Doch das trügt: Dienstleistungen verteuerten sich um 2,8 Prozent, Waren insgesamt um 2,9 Prozent. Nahrungsmittel legten im Jahresvergleich um 1,2 Prozent zu — nach einem zwischenzeitlichen Rückgang im März ein erneuter Anstieg.

Für den monatlichen Vergleich bedeutet das: Gegenüber März 2026 stiegen die Verbraucherpreise um 0,6 Prozent. Der Frühling bringt also keine Abkühlung an der Preisfront.

Die Bundesregierung, die sich mit der Schuldenbremsen-Sprengung und dem 500-Milliarden-Sondervermögen gerade in beispiellose Ausgabenorgien stürzt, dürfte das wenig stören. Steigende Energiepreise sind für einen Staat mit Rekordsteuereinnahmen kein Schmerz — für Haushalte mit normalen Einkommen sehr wohl. Wer tankt, heizt oder kocht, zahlt die Zeche. Die Statistik hält das nüchtern fest, die Politik schaut weg.

Die endgültigen April-Zahlen veröffentlicht Destatis am 12. Mai 2026.

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Kommentare

2 Kommentare

  1. DR weiss

    ALLES HALB SO SCHLIMM WAS SAGEN DIE POLITIDIOTEN DAZU:::: DEUTSCHLAND WIRD VON IDIOTEN RUINIERT:::: ALICE HAU REIN:::

  2. dr weiss

    weg mit dem politverlogenen schwätzer und lügner. !!!!

    Das Recht auf Widerstand zum Schutz der Verfassung
    Artikel 20 des Deutschen Grundgesetzes

    Widerstandsrecht. Es ist für den
    Ausnahme- und Notfall gemacht und wird auch nur dann wirksam.

    In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen,
    haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Gemeint ist die
    Ordnung der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz
    1 bis 3 genannt werden.

    Der Widerstandsartikel richtet sich an die Bürger – ganz anders als die Regelungen, die gleichzeitig als
    Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt wurden. Während diese die Handlungsfähigkeit des Staates in
    Krisensituationen stärken sollen, ermächtigt Artikel 20 Absatz 4 ausdrücklich die Bürger.
    Geschützt wird der Verfassungsstaat

    „Sie sind das letzte Aufgebot zum Schutz der Verfassung. Wenn nichts anderes mehr hilft, drückt diese ihnen
    die Waffe des Widerstandsrechts in die Hand, um ihr eigenes Überleben zu sichern“, schreibt der Staatsrechtler
    Josef Isensee in seinem Aufsatz „Widerstandsrecht im Grundgesetz“ im 2013 erschienen „Handbuch Politische
    Gewalt“.