Glatteis entsteht merkwürdigerweise fast ausschließlich dort, wo der Mensch eingegriffen hat: auf geteerten Straßen und gepflasterten Gehwegen.

Wer nicht mehr ganz trittsicher ist, weiß aus Erfahrung – und jedes Kind weiß es instinktiv: Im frischen Schnee läuft man am sichersten. Die Füße sinken leicht ein, der Untergrund gibt Halt, Seitenstabilität inklusive. Ein simples Naturgesetz.

Die typisch deutsche Räumpflicht jedoch ignoriert diese einfache Wahrheit und zwingt den Menschen zu ungesunden, teils absurden Verhaltensweisen. Es muss geräumt werden. Alles ist geregelt: Uhrzeit, Umfang, Zuständigkeit – und vor allem die Haftung. Wer zahlt, wenn jemand ausrutscht und sich die Knochen bricht? Im Zweifel stets der Letzte in der Nahrungskette unseres Rechtsstaates. Selbst wenn niemand zu Schaden kommt, drohen in vielen Kommunen empfindliche Bußgelder bei Nichterfüllung.

Man räumt also pflichtbewusst bis 7:00 Uhr morgens, fährt anschließend preußisch-pünktlich zur Arbeit – und während es unverdrossen weiterschneit, holt sich um 8:30 Uhr der Briefträger einen Oberschenkelhalsbruch. Am besten exakt an der Grenze zum Nachbargrundstück oder zum öffentlichen Grund, der ordnungsgemäß mit „Kein Winterdienst“ beschildert ist. Was folgt, ist nicht etwa gesunder Menschenverstand, sondern ein zivilrechtliches Verfahren von epischer Länge – allerdings ohne den Charme des „Königlich Bayerischen Amtsgerichts“.

Nun gilt es zu klären: Lag der Gestürzte beim Aufprall mit mehr als zwei Dritteln seiner Körperlänge auf Privatgrund? Wo genau ist er ausgerutscht? Trifft ihn eine Mitschuld wegen nicht winterfesten Schuhwerks? Gibt es Zeugen? Fragen für Frau Salesch – und leider nicht für Salomon, dessen sprichwörtliche Weisheit den Amtsschimmel vermutlich zum Schweigen gebracht hätte.

Zum Glück gibt es Streusalz. Früher galt reichlicher Einsatz als sichere Bank gegen Haftungsansprüche. Heute ist es für den Privatmann meist verboten und der Verstoß mit hohen Bußgeldern belegt – selbstverständlich der Umwelt zuliebe. Wehe dem, der aufmerksame Nachbarn hat.

Um es abzukürzen:

Man muss also Schnee entfernen, um Eis zu erzeugen, darf dieses Eis nicht beseitigen – und haftet anschließend für dessen Existenz.

Da kann man fast schon verstehen, wenn der Staatsfunk gebetsmühlenartig verbreitet, man solle wegen des „Wintereinbruchs“, der vollkommen plötzlich und unerwartet mitten im Januar auftritt und für „Lebensgefahr“ sorgt, am besten gar nicht mehr auf die Straße gehen.

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