Vorratsdaten auf Vorrat: Bundesrats-Ausschüsse wollen sechs Monate Speicherung

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Symbolbild: Eine Festplatte wird in einen Server eingeschoben
Symbolbild

Noch bevor die geplante IP-Speicherpflicht überhaupt Gesetz ist, beginnt bereits das Hochhandeln. Ausschüsse des Bundesrates empfehlen für die Sitzung am 12. Juni, Internetanbieter nicht nur drei, sondern bis zu sechs Monate zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen und Portnummern zu verpflichten. Das geht aus der offiziellen Ausschussempfehlung zur Bundesratsdrucksache 263/26 hervor.

Der Bundesrat selbst hat darüber noch nicht entschieden. Doch der Vorstoß zeigt, wie schnell aus einer angeblich begrenzten Ausnahme ein größerer Überwachungsapparat werden soll. Die Bundesregierung hatte im April einen Entwurf beschlossen, nach dem IP-Adressen und Portnummern aller Internetnutzer drei Monate lang gespeichert werden sollen. F-NEWS berichtete bereits über den „gläsernen Surfer“. Jetzt ist selbst diese Frist manchen Innenpolitikern nicht lang genug.

Die Ausschüsse begründen die Verdopplung mit Ermittlungen, die häufig erst Monate nach einer Tat begonnen würden. Genannt werden unter anderem Kinderpornografie, Cyberangriffe, Betrug und digitale Gewalt. Diese Delikte sind schwerwiegend. Aber ihre Aufzählung beantwortet nicht die entscheidende rechtsstaatliche Frage: Warum sollen deshalb die Anschlussdaten von Millionen Menschen gespeichert werden, gegen die keinerlei Verdacht besteht?

Hinzu kommt ein zweiter Vorstoß. Beim sogenannten Quick-Freeze-Verfahren sollen Anbieter auf behördliche Anordnung künftig nicht nur bestimmte Verkehrsdaten sichern können. Eine Ausschussempfehlung verlangt, auch Bestandsdaten, Nutzungsdaten und Inhaltsdaten in den Anwendungsbereich aufzunehmen. Das wäre keine pauschale sechsmonatige Inhaltsspeicherung, wohl aber eine deutliche Erweiterung des staatlichen Zugriffs auf Datenkategorien, die weit über IP-Adresse und Portnummer hinausgehen.

Genau hier zeigt sich das bekannte Prinzip: Ein Eingriff wird zunächst möglichst schmal verkauft und noch im Gesetzgebungsverfahren verbreitert. Erst heißt es, es gehe ausschließlich um technische Zuordnungsdaten. Dann wird die Speicherfrist verdoppelt. Parallel soll das Sicherungsinstrument auf weitere Datenarten ausgedehnt werden. Wer vor dieser Entwicklung warnt, betreibt keine Panikmache, sondern liest schlicht die Anträge.

Die rechtlichen Grenzen sind seit Jahren bekannt. Der Europäische Gerichtshof erklärte 2022 eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten grundsätzlich für unvereinbar mit dem Unionsrecht. Eine befristete allgemeine Speicherung von IP-Adressen ließ er unter engen Voraussetzungen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität zu. In seiner Mitteilung zum Urteil vom 20. September 2022 betonte der Gerichtshof zugleich die Anforderungen an Verhältnismäßigkeit, Zweckbindung und Schutz vor Missbrauch.

Das politische Signal ist dennoch eindeutig: Nicht gezielte Ermittlungsarbeit soll gestärkt werden, sondern der Datenvorrat. Die gesamte Bevölkerung wird zur vorsorglich protokollierten Reserve für spätere Ermittlungen. Aus drei Monaten sollen sechs werden, aus wenigen Datenarten möglichst mehr. Wer einen solchen Apparat einmal aufbaut, muss damit rechnen, dass die nächste Erweiterung schon vorbereitet wird, bevor die letzte beschlossen ist.