Zwei Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz sollen ein AfD-Mitglied in Mecklenburg-Vorpommern direkt vor dessen Wohnhaus angesprochen und zu einem diskreten Gespräch eingeladen haben. Die Junge Freiheit berichtet, ihr lägen Video- und Tonaufnahmen des Vorgangs vor. Das BfV äußert sich zu dem konkreten Fall nicht.
Nach der Schilderung des anonymisierten Parteimitglieds ereignete sich die Kontaktaufnahme am Mittwoch gegen 13.10 Uhr. Zwei ordentlich gekleidete Männer hätten vor dem Grundstück gewartet und seien dem Wagen bis zur Einfahrt gefolgt. Anschließend hätten sie Dienstausweise mit Lichtbildern und der Aufschrift „Bundesverfassungsschutz“ vorgezeigt.
Einer der Männer habe gefragt, ob Gesprächsbedarf über „gewisse Geschehnisse“ bestehe. Das AfD-Mitglied lehnte ab. Daraufhin übergaben die Beamten dem Bericht zufolge eine Karte, auf der lediglich eine Telefonnummer stand, und verwiesen auf eine diskrete Kontaktmöglichkeit. Die JF erklärt, die beteiligten Männer seien auf dem vorliegenden Video erkennbar.
Ein Reporter der Zeitung rief die Nummer anschließend an und gab sich zunächst als die angesprochene Person aus. Der Verfassungsschutzmitarbeiter bezeichnete die Kontaktaufnahme demnach als „rein offenes, freiwilliges Gesprächsangebot“. Eine Ablehnung habe keine Nachteile. Es gehe darum, sich aus der Perspektive des Mitglieds ein eigenes Bild über Vorgänge innerhalb der AfD zu machen. Ein Geldangebot verneinte der Mann.
Als der Reporter seine Identität offenlegte und den Mitarbeiter direkt mit dem Vorgehen konfrontierte, wollte dieser keine weitere Auskunft geben. Auch das BfV beantwortete die konkreten Fragen der Zeitung nicht. Die Behörde teilte lediglich mit, zu Angelegenheiten, die mögliche nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung zu nehmen.
Der AfD-Landesverband spricht von mehreren ähnlichen Kontaktversuchen in den vergangenen Tagen. Generalsekretär Dario Seifert forderte die Mitglieder in einem Rundschreiben auf, keine Gespräche mit dem Verfassungsschutz zu führen und Ansprachen zu dokumentieren. Er bezeichnete das Vorgehen als Einschüchterungs- und Zersetzungsversuch. Unabhängige Belege für weitere Fälle sind bislang nicht öffentlich bekannt.
Rechtlich darf das Bundesamt Vertrauenspersonen zur Informationsgewinnung einsetzen. Paragraf 9b des Bundesverfassungsschutzgesetzes regelt die dauerhafte, gegenüber Dritten nicht bekannte Zusammenarbeit mit solchen Personen. Eine freiwillige Ansprache ist daher nicht automatisch rechtswidrig. Sie wirft dennoch Fragen nach Anlass, Auswahl und Verhältnismäßigkeit auf.
Besonders brisant ist der Zeitpunkt: Am 20. September 2026 wählt Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Landtag, die AfD liegt in Umfragen deutlich vorn. Wenn Mitarbeiter eines Bundesamtes wenige Wochen vor einer Wahl an der Privatadresse einfacher Oppositionsmitglieder auftauchen und diskrete Gespräche anbieten, reicht der Hinweis auf Freiwilligkeit nicht aus. Eine Geheimdienstbehörde, die politische Neutralität beansprucht, muss zumindest nachvollziehbar erklären können, weshalb solche Maßnahmen erforderlich sind. Schweigen schafft hier kein Vertrauen, sondern den Verdacht staatlicher Einflussnahme.



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