Wie viel Steuergeld floss seit 2020 an Gewerkschaften und gewerkschaftsnahe Organisationen? Die Bundesregierung beantwortet diese einfache Kontrollfrage des Bundestages nicht. Die Ermittlung der Summen und Empfänger sei mit einem „unzumutbaren Aufwand“ verbunden.
Die AfD-Fraktion hatte nach den jährlichen Gesamtsummen, den Haushaltstiteln, den Empfängern, einzelnen Projekten, Weiterleitungen und Rechtsgrundlagen der Förderung gefragt. Gewünscht war eine maschinenlesbare Aufstellung für die Jahre 2020 bis 2025. Die Bundesregierung verweist bei fast allen Punkten lediglich auf ihre Vorbemerkung und liefert keine Zahlen.
Die Begründung in der Bundestagsdrucksache 21/7174 ist bemerkenswert: Die verschiedenen Datenbanken ließen sich nur eingeschränkt durchsuchen. Empfänger und Projekte müssten vielfach einzeln geprüft werden. Schon 1.000 Zuwendungen würden bei mindestens 15 Minuten Bearbeitungszeit mehr als 250 Arbeitsstunden verursachen. Eine umfassende Antwort könne deshalb die „eigentlichen Fachaufgaben“ der Ministerien gefährden.
Mit anderen Worten: Der Staat kann das Geld verteilen, Zuwendungsbescheide erlassen und Verwendungsnachweise entgegennehmen – aber eine vollständige Auskunft darüber, wohin die Mittel flossen, soll für ihn nicht mehr zumutbar sein. Ausgerechnet die Regierung erklärt damit die parlamentarische Haushaltskontrolle zur übermäßigen Belastung der Verwaltung.
Immerhin behauptet die Bundesregierung, Gewerkschaften und gewerkschaftsnahe Einrichtungen würden nicht institutionell gefördert. Außerhalb des Zuwendungsrechts übernehme der Bund auch keine Kosten. Zu Projektförderungen, konkreten Empfängern, weitergeleiteten Geldern und den jeweiligen Rechtsgrundlagen verweigert sie jedoch die Aufstellung. Ob und in welcher Höhe auf diesem Weg Bundesmittel geflossen sind, bleibt damit genau das, was die Anfrage klären sollte.
Die abschließende Antwort setzt der Sache die Krone auf: Änderungen am Umfang oder an der Struktur möglicher Bundesmittel seien derzeit nicht geplant. Die Regierung will also nichts ändern an einer Förderlandschaft, deren Umfang sie dem Parlament angeblich nicht mit vertretbarem Aufwand beziffern kann. Das ist keine Transparenzpanne, sondern eine unverfrorene Verweigerung parlamentarischer Kontrolle.
Quelle: Deutscher Bundestag



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