Wie die National Post berichtet, verklagt ein homosexuelles Paar aus Kanada die Leihmutter ihres heute zweijährigen Sohnes. Der Vorwurf: Die Frau habe sich geweigert, das ungeborene Kind abzutreiben, nachdem Ärzte eine Lippen-Kiefer-Spalte sowie mögliche weitere Auffälligkeiten festgestellt hatten.
Der Konflikt begann bereits in der 22. Schwangerschaftswoche. Nach ersten Untersuchungen verlangten die beiden Männer laut Berichten einen Schwangerschaftsabbruch. Die Leihmutter lehnte dies jedoch ab. Sie verwies darauf, dass die diagnostizierten Fehlbildungen operativ behandelbar seien und wollte weitere Untersuchungen abwarten. Spezialisten kamen später zu dem Ergebnis, dass das Kind im Wesentlichen gesund sei und lediglich eine Lippen-Kiefer-Spalte vorliege.
Zwei Jahre nach der Geburt landete der Fall vor Gericht. Das Paar wirft der Leihmutter unter anderem vor, sie habe sie nicht ausreichend über den Gesundheitszustand des Kindes informiert, dessen Sicherheit gefährdet, ihre Vertraulichkeit verletzt und ihnen erheblichen emotionalen Schaden zugefügt. Berichten zufolge fordern die Kläger rund 600.000 kanadische Dollar Schadenersatz. Die Leihmutter weist sämtliche Vorwürfe zurück.
Zusätzlichen Streit gab es über die Geburt selbst. Die Frau bestand auf einer ursprünglich vereinbarten Hausgeburt mit Hebammen, während die Wunscheltern wegen der diagnostizierten Fehlbildung eine Krankenhausgeburt bevorzugten. Nach der Geburt musste das Kind wegen Atemproblemen kurzzeitig mit Sauerstoff versorgt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht werden.
Außerdem macht die Leihmutter geltend, dass ihr rund 10.000 Dollar an Auslagen und Verdienstausfällen nicht erstattet worden seien. Nachdem sie diese Kosten gerichtlich einfordern wollte, folgte nach ihrer Darstellung die Zivilklage des Paares.
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen über Leihmutterschaft auf. Wer entscheidet letztlich über einen Schwangerschaftsabbruch? Wie weit reichen vertragliche Vereinbarungen? Und welche Rechte haben Leihmütter, wenn medizinische Einschätzungen und Erwartungen der Wunscheltern auseinandergehen? Nach kanadischem Recht kann eine Leihmutter nicht gegen ihren Willen zu einem Schwangerschaftsabbruch verpflichtet werden.
Der Rechtsstreit ist bislang nicht entschieden. Wie auch immer das Urteil lauten mag und Gerichte das „Adoptionsrecht“ von Homosexuellen und den Kinderhandel per Leihmutterschaft legitimieren, es bleibt ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Kinder sind keine Ware. Schwangerschaften sind keine Auftragsproduktion. Abtreibungen sind kein Reklamationsrecht. Leihmutterschaft gehört nicht besser reguliert, sondern weltweit geächtet.



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