Die SVP Schweiz begrüßt den Entscheid der Staatspolitischen Kommission des Ständerates: Eine Mehrheit verlangt, dass die neuen EU-Verträge zwingend Volk und Ständen vorgelegt werden. Nach Darstellung der SVP geht es dabei nicht um technische Detailfragen, sondern um die politische DNA der Schweiz: direkte Demokratie, kantonale Mitsprache und die Frage, ob Bern sich schrittweise unter EU-Recht stellt.
Konkret fordert die Kommission nach SVP-Angaben mit 7 zu 5 Stimmen ein „obligatorisches Referendum sui generis“. Das bedeutet: Die Verträge sollen nicht einfach durch Parlament und Regierung geschoben werden, sondern eine obligatorische Volksabstimmung mit Ständemehr benötigen. Neben der Mehrheit der Stimmbürger müssten also auch die Kantone zustimmen.
Der Grund liegt nach SVP-Lesart im Zuwanderungsartikel 121a der Bundesverfassung. Dort sei festgehalten, dass die Schweiz keine neuen Verträge abschließen dürfe, die gegen die eigenständige Steuerung der Zuwanderung verstoßen. Wer die neuen EU-Verträge wolle, müsse deshalb vorher die Bundesverfassung anpassen. Und eine solche Anpassung sei ohne Volk und Stände nicht zu haben.
Besonders scharf kritisiert die SVP die geplante Übernahme wesentlicher Teile der heutigen und künftigen EU-Unionsbürgerrichtlinie. Dadurch würde die Personenfreizügigkeit nach ihrer Darstellung deutlich ausgeweitet. Genannt werden unter anderem ein erweiterter Familiennachzug, ein EU-Daueraufenthaltsrecht statt der bisherigen Schweizer Niederlassungsbewilligung und weitreichende Folgen für Sozialstaat, Aufenthaltsrecht und Kontrolle über die Zuwanderung.
Die SVP warnt, mit den EU-Verträgen müsste die Schweiz in wesentlichen Bereichen automatisch EU-Recht übernehmen. Der Europäische Gerichtshof würde faktisch zur obersten Instanz auch für die Schweiz, EU-Recht würde als Völkerrecht dem schweizerischen Recht vorgehen. Genau darin sieht die Partei eine institutionelle Unterordnung unter Brüssel.
Aus freiheitlicher Sicht ist der Schweizer Fall auch für Deutschland interessant. Während in der EU immer mehr Entscheidungen nach oben verlagert und den Bürgern als alternativlos verkauft werden, besteht in der Schweiz wenigstens noch die Chance, über solch weitreichende Verträge direkt abzustimmen. Das ist kein lästiges Hindernis, sondern der Kern echter Souveränität.
Wenn Verträge ein Land dauerhaft an fremdes Recht, fremde Richter und fremde Bürokratie binden, reicht ein Parlamentsbeschluss nicht aus. Dann muss der Souverän gefragt werden. Die standhaften Ständeräte erinnern daran, dass Demokratie mehr ist als ein Blankoscheck für Regierungen, die später erklären, alles sei leider schon vertraglich festgezurrt.







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