Der Streit um die sogenannten Rahmenverträge nimmt eine neue Wendung – und sie könnte explosiver kaum sein. Wie zuerst der Nebelspalter berichtet hat, hat der Bundesrat beschlossen, das umstrittene Vertragspaket künftig «Bilaterale III» zu nennen. Gleichzeitig schlägt die SVP Alarm und spricht von einem «schweren Tabubruch». Hinter dem harmlos wirkenden Namen stecke ein politischer Etikettenschwindel, der die Schweizer Bevölkerung ruhigstellen soll, während inhaltlich etwas völlig anderes beschlossen werde.
Tatsächlich zeigt der Blick auf die Fakten eine bemerkenswerte Diskrepanz zwischen Verpackung und Inhalt. Laut Nebelspalter stammt der Begriff «Bilaterale» ursprünglich aus der PR-Küche von Economiesuisse, die damit seit Jahren millionenschwere Abstimmungskampagnen fährt. Politisch wirkt der Begriff positiv – und genau darauf scheint auch der Bundesrat zu setzen. Dabei war die Verwendung des Begriffs in Brüssel bisher unerwünscht: «Bilaterale» suggeriere einen Sonderstatus für die Schweiz. Intern spricht die EU längst von Assoziierungsabkommen nach Artikel 217 AEUV – ein klarer Hinweis auf eine institutionelle Anbindung, nicht auf gleichberechtigte Zusammenarbeit.
Der Nebelspalter legt offen, dass die neuen Verträge erstmals eine rechtliche und politische Bindung an die EU schaffen würden, wie es sie in keinem bisherigen Abkommen gibt. Streitfragen sollen über ein Schiedsgericht laufen, das wiederum auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes angewiesen ist. Für die EU ist das Paket keine Fortsetzung des bilateralen Weges, sondern der nächste Schritt zur Integration. Genau hier setzt die Kritik der SVP an: Mit der neuen Bezeichnung wolle der Bundesrat die wahre Tragweite verschleiern und ein institutionelles Unterordnungsmodell als harmlose Weiterführung der bisherigen Verträge verkaufen.
Die SVP spricht offen von Täuschung. Der Begriff «Bilaterale III» sei ein bewusst eingesetzter Kampfbegriff, der der Bevölkerung weismachen soll, es gehe einfach weiter wie bisher. In Wahrheit aber – so die Partei – bedeute das Paket das Ende des bilateralen Weges und die automatische Übernahme von EU-Recht. Der EuGH werde zur letzten Instanz, die Schweiz verliere Souveränität, die direkte Demokratie werde ausgehöhlt. Ein «EU-Unterwerfungsvertrag», wie die Partei es nennt. Besonders brisant: Die SVP wirft dem Bundesrat vor, sich von Lobbyisten vor den Karren spannen zu lassen und die politische Neutralität des Kollegialgremiums aufzugeben.
Während der Bundesrat mit kommunikativem Feinschliff versucht, die Vorlage mehrheitsfähig zu verpacken, argumentieren Kritiker, dass die Umbenennung selbst bereits ein Eingeständnis sei: Es geht um Stimmung, nicht um Inhalte. Um Zustimmung, nicht um Transparenz. Und um die Frage, wie weit sich die Schweiz auf ein Vertragsmodell einlässt, das Brüssel seit Jahren als einzig akzeptablen Weg betrachtet.
Der Abstimmungskampf hat damit frühzeitig eine klare Kontur: Auf der einen Seite ein Bundesrat, der mit PR-Taktik die Wogen glätten will, auf der anderen Seite eine Opposition, die von einem historischen Dammbruch spricht. Und dazwischen eine Bevölkerung, die sich wohl bald fragen wird, ob ein Name nur ein Name ist – oder der Schlüssel zum wichtigsten politischen Richtungsentscheid der kommenden Jahre.



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