RA Höcker zerreißt AfD-Verbotsgutachten wegen KI-Einsatz

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Dramatischer Gerichtssaal mit Richterbank, Laptop und Akten – journalistisches Motiv zum AfD-Verbotsgutachten und KI-Einsatz

Rechtsanwalt Ralf Höcker hat das neue AfD-Verbotsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) scharf angegriffen. Auf X erklärte er, das Gutachten sei im Kernbereich juristischer Arbeit – der Subsumtion – mit Künstlicher Intelligenz erstellt worden. Weder die verwendeten Prompts noch der Umfang menschlicher Überarbeitung seien offengelegt. Damit sei das Papier methodisch derart fehlerhaft, dass es schlicht unbrauchbar sei.

Die GFF hat das Gutachten offenbar mit dem Ziel erstellt, einen Verbotsantrag gegen die AfD vorzubereiten. Dass ausgerechnet eine Organisation, die sich selbst als Hüterin der Freiheitsrechte inszeniert, bei einem der politisch brisantesten Vorgänge der letzten Jahre auf KI zurückgreift, ohne Transparenz herzustellen, ist ein schwerwiegender Vorgang. Gerade bei einem Parteiverbot, der schwersten Intervention in die Parteienfreiheit, müssen die methodischen Standards höchste Anforderungen erfüllen. Hier wird das Gegenteil praktiziert.

Höcker, der als Medienanwalt regelmäßig gegen publizistische und politische Übergriffe vorgeht, trifft damit einen zentralen Punkt: Die juristische Subsumtion – also die Anwendung von Rechtsnormen auf konkrete Tatsachen – ist keine Tätigkeit, die man beliebig an eine Maschine delegieren kann, ohne Rechenschaft abzulegen. Wer das tut und gleichzeitig die Prompts geheim hält, untergräbt die Glaubwürdigkeit des gesamten Dokuments.

Der Vorwurf wiegt umso schwerer, als ein Parteiverbotsverfahren gegen die zweitstärkste Kraft im Bundestag kein akademisches Spiel ist. Es geht um den Entzug der politischen Existenz einer Partei mit Millionen Wählern. Wer hier mit KI arbeitet, ohne offenzulegen, wie die Maschine zu ihren Ergebnissen gekommen ist, betreibt keine seriöse Rechtswissenschaft, sondern politische Agitation mit algorithmischer Unterstützung.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat sich mit diesem Gutachten selbst in eine Lage gebracht, in der sie erklären muss, warum sie bei einem der sensibelsten verfassungsrechtlichen Verfahren der Bundesrepublik auf undurchsichtige KI-Methoden setzt. Bislang fehlt eine überzeugende Antwort. Stattdessen steht ein Papier da, das bereits methodisch disqualifiziert ist – bevor es überhaupt in ein ernsthaftes Verfahren einfließen kann.

RA Höckers Einwurf ist deshalb mehr als nur eine fachliche Kritik. Er legt offen, dass die Debatte um ein AfD-Verbot nicht auf dem Boden sauberer juristischer Arbeit stattfindet, sondern auf dem Niveau politischer Kampagnen, die sich modernster Werkzeuge bedienen, ohne deren Einsatz zu rechtfertigen. Das ist kein Beitrag zur Wehrhaftigkeit der Demokratie. Das ist deren methodische Aushöhlung.

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