Preisfrage: Was macht ein wegen Vergewaltigung verurteilter Syrer, wenn er trotz seiner Tat auf freiem Fuß bleibt?
Im aktuellen Fall aus Wien lautet die Antwort: Er soll nur drei Tage nach dem vorgesehenen Haftantritt eine 16-Jährige in sein Auto gelockt und vergewaltigt haben.
Wie Heute unter Berufung auf den „Standard“ berichtet, war der 21-jährige Syrer bereits im Dezember 2025 rechtskräftig wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Seine Haftstrafe hätte er am 3. Juli 2026 in der Justizanstalt Wiener Neustadt antreten müssen. Dazu erschien er nicht.
Am 6. Juli soll der Mann eine 16-Jährige in Wien in sein Auto gelockt und dort vergewaltigt haben. Der Syrer bestreitet den neuen Vorwurf und behauptet, der sexuelle Kontakt sei einvernehmlich gewesen. Für dieses neue Verfahren gilt die Unschuldsvermutung.
Die Vorgeschichte zeigt eine Kette von Warnzeichen, die von der Justiz nicht konsequent beantwortet wurde. Bereits zu einer Hauptverhandlung im August 2025 war der damalige Angeklagte unentschuldigt nicht erschienen. Er war telefonisch nicht erreichbar und konnte auch an seiner Meldeadresse nicht angetroffen werden. Der Hauptmieter teilte der Polizei mit, der Mann wohne dort nicht mehr.
Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin seine Festnahme wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr. Im Oktober wurde der Syrer festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Doch seine Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien war erfolgreich. Das Gericht erkannte zwar eine Tendenz, sich dem Verfahren zu entziehen, sah aber keine ausreichende konkrete Fluchtgefahr. Auch die Gefahr weiterer Straftaten wurde damals verneint.
Am 30. Oktober wurde der Mann deshalb sofort aus der Untersuchungshaft entlassen. Er versicherte mehrfach, seine Freiheitsstrafe zum vorgesehenen Termin anzutreten. Auch bei der Bewährungshilfe soll es zuvor bereits Probleme gegeben haben, weil vereinbarte Kontakte nicht eingehalten worden seien.
Als der 21-Jährige am 3. Juli nicht in der Haftanstalt erschien, wusste das zuständige Landesgericht zunächst nichts davon. Die Justizanstalt hatte noch keinen Bericht übermittelt. Dazwischen lag ein Wochenende. Während Behördenwege und Meldungen offenbar ihre Zeit brauchten, blieb ein rechtskräftig verurteilter Vergewaltiger auf freiem Fuß.
Nun wird geprüft, warum der Syrer trotz rechtskräftiger Verurteilung nicht längst im Gefängnis saß. Diese Prüfung kommt für die 16-Jährige, die nach dem neuen Vorwurf sein nächstes Opfer geworden sein soll, zu spät.
Der Fall ist kein gewöhnliches Behördenversehen. Ein Angeklagter erscheint nicht vor Gericht, ist nicht auffindbar, wird wegen Fluchtgefahr festgenommen, durch ein höheres Gericht wieder freigelassen, hält Termine bei der Bewährungshilfe nicht ein und tritt schließlich seine rechtskräftige Haftstrafe nicht an. Trotzdem kann er sich weiter frei bewegen. Wenn sich der neue Vorwurf bestätigt, hat nicht nur ein Täter erneut zugeschlagen. Dann hat ein Justizsystem versagt, das sämtliche Warnsignale vor Augen hatte.



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