Polizei kommt wegen Rülpser – Zeuge sagt im Gespräch mit Freundin „Spasten“ und soll 250 Euro zahlen

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Nachgestellte Szene: Ein Polizist hört ein Gespräch eines Mannes mit seiner Freundin auf einem Festival
Symbolbild / KI-generierte Darstellung

Ein rülpsender Mann, ein Polizeieinsatz und ein Satz in einem privaten Gespräch: Beim Wiener Donauinselfest soll diese Kombination für einen 46-Jährigen nun 250 Euro kosten. Wie Heute berichtet, war der Wiener am 3. Juli gegen 23.20 Uhr mit seiner Freundin auf dem Weg zur U-Bahn, als ein Mann mitten in der Menschenmenge laut rülpste. Kurz darauf erschien die Polizei.

Der 46-Jährige hielt den Einsatz nach eigener Darstellung für völlig überzogen. Während er mit seiner Freundin über die Situation sprach, soll er gesagt haben: „Was sind das für Spasten?“ Was als Bemerkung in einem Gespräch zwischen zwei Privatpersonen gefallen sein soll, wurde von Polizisten in unmittelbarer Nähe offenbar auf sie bezogen. Die Beamten schritten ein, es folgte eine Anzeige und schließlich eine Geldstrafe von 250 Euro.

Der Betroffene bestreitet laut Bericht, dass er die Beamten direkt beleidigen wollte. Sein Satz habe sich auf die gesamte Situation rund um den Einsatz bezogen. In der Nähe habe es Rangeleien gegeben, während die Polizei ausgerechnet wegen eines Rülpsers erschienen sei. Bei der anschließenden Amtshandlung habe er zudem klargemacht, dass sein Gespräch mit seiner Freundin die Polizei nichts angehe.

Damit geht es in diesem Fall nicht nur um eine geschmacklose Formulierung. Entscheidend ist vielmehr, wem sie galt und ob ein in Hörweite geführtes Privatgespräch ohne Weiteres als direkte Beschimpfung von Beamten behandelt werden darf. Der genaue Wortlaut, die konkrete Situation und die Wahrnehmung der Beteiligten dürften bei einer rechtlichen Prüfung eine wichtige Rolle spielen.

Der Wiener will sich mit der Strafe jedenfalls nicht abfinden und Beschwerde einlegen. Ob er damit Erfolg hat, ist offen. Bis zu einer Entscheidung bleibt seine Darstellung zunächst eine Schilderung des Betroffenen, der Bericht nennt keine abschließende gerichtliche Bewertung des Vorfalls.

Der Fall zeigt dennoch, wie schnell aus einer beiläufigen Äußerung im öffentlichen Raum ein teures Verfahren werden kann. Eine Polizei, die wegen eines rülpsenden Mannes erscheint und anschließend ein Gespräch zwischen einem Bürger und seiner Freundin zum Gegenstand einer Anzeige macht, muss sich die Frage nach Verhältnismäßigkeit gefallen lassen. 250 Euro für einen Satz, der nach Darstellung des Betroffenen nicht einmal an die Beamten gerichtet war, wirken kaum wie souveräne Staatsgewalt.

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