Tattoo-Show für Organspende: Medien machen aus einer Gewissensfrage eine Moralpflicht

Symbolbild: frisch taetowierter Unterarm im Blitzlicht von Pressefotografen
Symbolbild: Organspende als öffentlich inszeniertes Bekenntnis.

Heute ist „Tag der Organspende“, und die Medienmaschine läuft wie bestellt. Ein besonders dankbares Bild liefert das Universitätsklinikum Münster: 75 Beschäftigte lassen sich ein Organspende-Symbol tätowieren, fünf Tätowierer rücken an, Blitzlichter inklusive. Der Kölner Stadt-Anzeiger verbreitet die Geschichte, andere Häuser ziehen mit. Eine PR-Aktion wird zur Nachrichtenlage aufgeblasen.

Die Meldung folgt dem üblichen Drehbuch: 300 Bewerber für 75 Tattoo-Plätze, Vergabe per Los, hoher Bedarf an Organen, Appell zur Registrierung und am Ende die Widerspruchslösung. Selbst der KSTA muss einräumen, dass das Tattoo keinerlei rechtliche Bedeutung hat und keinen Organspendeausweis ersetzt. Es ist kein medizinisches Dokument, sondern ein öffentlich inszeniertes Bekenntnis.

Bemerkenswert ist auch die Produktionsweise. Der KSTA kennzeichnet den Text als dpa-Material und weist zusätzlich auf KI-Hilfe hin. Ein Agenturstück über eine Kampagne wird von Medien vervielfacht und erzeugt den Eindruck einer breiten, unabhängigen Berichterstattung. Tatsächlich sehen die Leser vor allem dieselbe Botschaft in mehreren Schaufenstern: Spenden ist gut, Nichtspenden muss sich rechtfertigen.

Genau diese moralische Einbahnstraße ist das Problem. Eine freie Entscheidung setzt voraus, dass Zustimmung und Ablehnung als gleichberechtigte Möglichkeiten behandelt werden. Wer seine Haut öffentlich markieren lässt, darf das tun. Wer seinen Körper nach dem Tod unversehrt lassen will, schuldet weder Politikern noch Kliniken noch Empfängern eine Rechtfertigung.

Der heutige Medienrummel fällt nicht zufällig in eine Zeit, in der eine parteiübergreifende Bundestagsgruppe die Widerspruchslösung neu durchsetzen will. F-NEWS berichtete bereits: Ab 2030 soll grundsätzlich als Spender gelten, wer nicht aktiv widersprochen hat. Damit würde aus Schweigen eine staatlich konstruierte Zustimmung.

Was die Kampagne ausblendet

  1. Schweigen ist kein Ja. Bei einem Eingriff in die körperliche Unversehrtheit muss Zustimmung ausdrücklich, informiert und freiwillig sein. Staatliche Untätigkeitsfallen kehren dieses Prinzip um. Wer ein Register nicht kennt, Schreiben nicht versteht oder eine Entscheidung aufschiebt, hat damit seinen Körper nicht freigegeben.
  2. Der Hirntod ist medizinisch definiert, ethisch aber nicht frei von Streit. Die Bundesärztekammer behandelt den irreversiblen Ausfall aller Hirnfunktionen als sicheres Todeszeichen. Der Deutsche Ethikrat hielt 2015 zugleich fest, dass ein Teil seiner Mitglieder den Hirntod nicht als Tod des Menschen versteht, obwohl auch diese Minderheit eine Organentnahme unter strengen Bedingungen für vertretbar hielt. Diese Grundsatzfrage verschwindet in der Tattoo-Folklore vollständig.
  3. Organerhaltende Maßnahmen können schon vor der Entnahme nötig werden. Beatmung, Kreislaufstabilisierung und weitere Intensivmaßnahmen dienen dann nicht mehr allein der Heilung des Patienten, sondern auch dem Erhalt möglicher Spenderorgane. Patientenverfügung und Organspendeerklärung müssen deshalb widerspruchsfrei sein. Das ist eine konkrete Entscheidung über das eigene Sterben, kein Kreuzchen für eine Imagekampagne.
  4. Abschied und Unversehrtheit sind legitime Werte. Bei einer Organspende endet die Behandlung nicht mit dem Verzicht auf weitere Therapie. Nach Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls folgen Vorbereitung und Operation. Angehörige erleben einen warmen, beatmeten Körper und müssen sich unter hohem Zeitdruck verabschieden. Wer diesen Ablauf für sich ablehnt, handelt nicht unsolidarisch.
  5. Vertrauen lässt sich nicht erzwingen. Transplantationsmedizin braucht besonders großes Vertrauen, weil Ärzte, Kliniken, Vermittlungsstellen und Register über hochsensible Entscheidungen wachen. Politischer Druck und einseitige Medienkampagnen stärken dieses Vertrauen nicht. Sie nähren den Verdacht, der Bürger werde zuerst als Organquelle betrachtet und erst danach als selbstbestimmter Patient.

ÄPOL: Fünf Gründe gegen die Organspende am Lebensende

Organspende zu Ende denken: 5 Gründe gegen die Organspende am Lebensende (auch „postmortale“ Organspende genannt)

  1. Die heute geltende Todesdefinition ist unseres Erachtens falsch. Gemäss Schweizerischem Transplantationsgesetz sind Menschen ohne funktionierendes Hirn tot und ihnen dürfen Organe entnommen werden. Aber mit dem Hirntod sind nur 3 Prozent des Körpers tot, 97 Prozent des Körpers leben noch. Diese Todesdefinition ist lediglich eine gesellschaftliche Konvention, welche die biologische Realität von Sterben und Tod missachtet.
  2. Spender sind bei der Organentnahme noch lebendig. Es wäre gar nicht möglich, von Toten Organe zu entnehmen und zu transplantieren, denn ihre Organe sind tot. Empfänger aber brauchen lebende Organe. Spendern werden die lebenden Organe, das lebende Herz aus dem Körper geschnitten. In unseren Augen ist dies eine Tötung.
  3. Anstatt im Kreise von Angehörigen sterben Organspender unter fremden Menschen im Operationssaal. Spendern wird die Sterbebegleitung durch Angehörige und Freunde verwehrt. Aber auch für die Angehörigen wird das Abschiednehmen gestört. Sie können die sterbende Person nicht bis zum letzten Atemzug begleiten. Sie verabschieden sich von einem warmen, lebenden Menschen und bekommen Stunden später einen kalten Leichnam zurück.
  4. Organtransplantationen am Lebensende sind keine sicheren Eingriffe für Spenderinnen und Spender. Sterben und Tod sind zu wenig erforscht, als dass diese Eingriffe verantwortbar wären. Die Nebenwirkungen dieser Eingriffe sind nicht bekannt. Die Transplantationsmedizin glaubt zu wissen, „es ist das Hirn, das uns ausmacht“, und darum schaden Organtransplantationen Hirntoten nicht. Aber das kann wissenschaftlich nicht bewiesen werden. Biologisch sind Spender erst tot, wenn auch ihre Organe nach Monaten oder Jahren in fremden Körpern gestorben sind. Die Wissenschaft weiss nicht, ob das Weiterleben von Teilen des Körpers ohne Hirn, verteilt auf fremde Körper, für Spender Folgen hat. Die Wissenschaft weiss auch nicht, wie die Erlebnisfähigkeit von Hirntoten und Sterbenden ist. Zudem wird bei der Organspende nicht nur Materie, sondern auch Leben weitergegeben. Was aber ist Leben? Hat es etwas mit der Seele – so es denn eine gibt – zu tun? Die Wissenschaft weiss nicht, ob mit dem gespendeten Organ auch Anteile der Seele weitergegeben werden.
  5. Die Explantation, das heisst die Entnahme von lebenden Organen mit Todesfolge, ist eine schwere Verletzung der Menschenwürde. Menschen dürfen nicht Menschen bei lebendigem Leib zerteilen und ihre Organe ohne Hirn verteilt auf andere, fremde Körper weiterleben lassen. Dies verletzt die Menschenwürde und ist ein Vergehen gegen die Menschlichkeit.

Quelle und Position: ÄPOL, Ärzte und Pflegefachpersonen gegen Organspende am Lebensende, „Organspende zu Ende denken“, veröffentlicht am 12. November 2019, aktualisiert am 18. November 2020.

Eine seriöse Kampagne müsste nicht nur erklären, wie man zustimmt. Sie müsste mit derselben Sichtbarkeit erklären, wie man ablehnt, wie der irreversible Hirnfunktionsausfall festgestellt wird, welche Maßnahmen vor der Entnahme erfolgen und welche Folgen eine Patientenverfügung hat. Stattdessen liefert man Tattoo-Bilder, Heldengeschichten und Wartelistenzahlen. Gefühl ersetzt Aufklärung.

Der Tag der Organspende wird so zum Tag der organisierten Gewissenslenkung. Heute ist es das Tattoo unter Blitzlicht, morgen das staatliche Anschreiben, 2030 womöglich die automatische Spendervermutung. Der Grundsatz muss genau andersherum lauten: Dein Körper gehört dir. Wer ihn spenden will, soll ausdrücklich Ja sagen. Wer schweigt, hat nicht zugestimmt.


Quellen