Ein rumänisches Ehepaar soll einen Landsmann in München gefangen gehalten, zur Arbeit gezwungen und mit Morddrohungen gegen seine Eltern zu einer Nierenspende erpresst haben. Die beiden Verdächtigen wurden inzwischen aufgrund eines von Deutschland beantragten Europäischen Haftbefehls in Rumänien festgenommen.
Nach Angaben der rumänischen Spezialstaatsanwaltschaft DIICOT handelt es sich bei den Festgenommenen um führende Mitglieder einer kriminellen Gruppe aus Timișoara. Der Vorwurf lautet auf schweren Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme. Gefasst wurden der Mann und die Frau in der südwestrumänischen Stadt Caransebeș. Die Staatsanwaltschaft München bestätigte die Festnahmen und will nun die Auslieferung beantragen.
Wie BR24 berichtet, soll das ebenfalls aus Rumänien stammende Opfer in einer Münchner Wohnung festgehalten worden sein. Die Verdächtigen hätten ihm seine Ausweispapiere abgenommen, den Kontakt zu seiner Familie unterbunden und ihn unbezahlt für sich arbeiten lassen.
Der Ehemann soll wegen einer schweren Nierenerkrankung ein Spenderorgan benötigt haben. Um den anderen Mann zur Operation zu zwingen, habe das Paar gedroht, dessen Eltern in Rumänien könne etwas zustoßen. Unter diesem Druck soll das Opfer schließlich eingewilligt haben, eine Niere abzugeben.
Die Transplantation fand nach den bisherigen Ermittlungen in einer deutschen Klinik statt. Besonders brisant: Das Opfer musste sich dort offenbar als Neffe des Empfängers ausgeben, obwohl keine solche Verwandtschaft bestand. Über den Namen der Klinik und den Zeitpunkt des Eingriffs machten die Behörden bislang keine Angaben. Hinweise darauf, dass Mitarbeiter der Klinik von der mutmaßlichen Erpressung wussten, liegen derzeit nicht vor.
Dennoch wirft der Fall schwerwiegende Fragen auf. Eine Lebendorganspende ist kein gewöhnlicher medizinischer Eingriff. Freiwilligkeit, persönliche Beziehung und eine unabhängige Zustimmung müssen sorgfältig geprüft werden. Wenn ein gefangen gehaltener Mann unter Todesdrohungen als angeblicher Verwandter durch ein deutsches Transplantationsverfahren geschleust werden konnte, hat mindestens eine Schutzbarriere versagt.
Über die Auslieferung der beiden Verdächtigen entscheidet ein Gericht in Timișoara. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Für das Opfer lässt sich die angebliche „Spende“ jedoch nicht rückgängig machen: Eine Niere wurde entnommen, während die Kontrollmechanismen offenbar nicht erkannten, dass hinter der vorgezeigten Familiengeschichte möglicherweise organisierter Menschenhandel und massive Gewalt standen.



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