Die Bundesanwaltschaft hat Peter Fitzek und drei weitere mutmaßliche Führungspersonen des sogenannten „Königreichs Deutschland“ angeklagt. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf soll sich nun mit dem selbsternannten Gegenstaat und seinem Finanzsystem befassen.
Die Anklage wurde nach Angaben des Generalbundesanwalts am 16. Juli gegen Peter F., Mathias B., Benjamin M. und Martin S. erhoben. Die Behörde wirft allen vier Männern vor, sich als Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung betätigt zu haben. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig zugelassen; bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Peter Fitzek und Mathias B. sollen zudem ein unerlaubtes Einlagengeschäft betrieben haben. Hinzu kommen Vorwürfe wegen bandenmäßiger Urkundenfälschung. Fitzek werden außerdem ein unerlaubtes Versicherungsgeschäft, zahlreiche Fälle der Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Arbeitsentgelt zur Last gelegt. Mathias B. soll an einem Großteil dieser Taten als Gehilfe beteiligt gewesen sein.
Nach Darstellung der Anklage betrachtet sich das 2012 gegründete „Königreich Deutschland“ als souveräner Staat und will das politische System der Bundesrepublik durch eigene Strukturen ersetzen. Dazu entstanden unter anderem ein eigenes Bank- und Versicherungssystem, ein Meldeamt, Ausweisdokumente und eine eigene Währung. Zwischen 2020 und 2025 soll die Vereinigung rund zehn Millionen Euro eingenommen haben. Bei Steuern und Sozialabgaben beziffert die Bundesanwaltschaft den mutmaßlichen Schaden auf mehr als zwei Millionen Euro.
Fitzek soll als „Oberster Souverän“ die Kontrolle über die wesentlichen Bereiche ausgeübt und eigene „Gesetze“ erlassen haben. Die vier Angeklagten waren bereits am 13. Mai 2025 festgenommen worden und befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Damals war auch bundesweit gegen das „Königreich Deutschland“ vorgegangen worden; über die Ermittlungen gegen Fitzek berichtete unter anderem der Spiegel.



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