Kanadas neues Cybersicherheitsgesetz: Eine Unterschrift reicht, um Telefon und Internet abzuschalten, ohne Richter, ohne Begründung

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Dystopischer Überwachungsraum mit Monitoren, die Smartphone-Daten anzeigen – symbolisches Bild zu Kanadas Bill C-8

Ein kanadisches Gesetz erlaubt es einem einzigen Minister, jedem Telekommunikationsanbieter zu befehlen, einer namentlich genannten Person den Dienst zu kappen – ohne Gerichtsbeschluss, ohne vorherige richterliche Prüfung und unter einem Schweigegebot, das dem Anbieter verbietet, den Betroffenen überhaupt zu informieren. Wie Reclaim The Netberichtet, ist diese Befugnis aus dem sogenannten Bill C-8 bereits in Kraft – offiziell als „An Act Respecting Cyber Security“ verkauft, faktisch ein Überwachungsapparat mit kaum vorhandenen Kontrollmechanismen.

Das Gesetz ersetzt den gescheiterten Vorgänger C-26 und wurde nahezu unverändert neu eingebracht. Es besteht aus zwei Teilen: Der erste ändert das Telecommunications Act und gibt der Regierung direkte Befehlsgewalt über Netzbetreiber. Der zweite, das Critical Cyber Systems Protection Act, verpflichtet Betreiber in Banken-, Energie-, Transport- und Nuklearsektor zu Sicherheitsauflagen. Die Telekom-Befugnisse gelten bereits, die Infrastruktur-Regeln folgen in Phasen.

Sperrung ohne Richter, Schweigepflicht inklusive

Der Industrieminister kann nach Rücksprache mit dem Minister für öffentliche Sicherheit anordnen, dass ein Anbieter „jeder spezifizierten Person“ den Dienst verweigert oder für eine bestimmte Zeit aussetzt. Die Anordnung wirkt, sobald der Minister unterschreibt – kein Gericht prüft vorher. Da das Statutory Instruments Act nicht greift, läuft das Ganze am üblichen Veröffentlichungsweg vorbei. Eine Anordnung kann sogar verbieten, ihre eigene Existenz offenzulegen. Wer betroffen ist, verliert Telefon und Internet, während der Anbieter gesetzlich zum Schweigen verpflichtet ist. Für finanzielle Schäden gibt es laut Gesetzestext „keinerlei Anspruch auf Entschädigung“.

Eine Ausnahme für Einzelpersonen wurde zwar eingebaut – Sperrungen sind nur bei einer „spezifizierten technischen Bedrohung“ erlaubt. Diese Einschränkung gilt aber nur für die Aussetzung des Dienstes. Die generelle Verbotsbefugnis reicht weiter und kennt diese Grenze nicht.

OpenMedia-Direktor Matt Hatfield brachte es vor der Verabschiedung auf den Punkt: Es gebe keine private abgefangene Nachricht und keine Hintertür, die nur für Strafverfolgungsbehörden existiere – die Regierung wisse das, und trotzdem könne C-8 missbraucht werden, um Kanadier heimlich zu überwachen, weit über den eigentlichen Gesetzeszweck hinaus.

Daten ohne Haftbefehl

Section 15.4 gibt dem Minister die Befugnis, von „jeder Person“ Informationen zu verlangen, die er für nötig hält – ohne Haftbefehl, ohne richterliche Genehmigung. Das Citizen Lab nannte das in seiner Stellungnahme an den Senat eine „beispiellose, haftbefehlslose Befugnis“, Telekommunikationsdaten zu sammeln und quer durch die Bundesregierung zu verteilen, einschließlich an den Geheimdienst CSIS und die Communications Security Establishment. Die Datenschutzbeauftragte warnte, gesammelt werden könnten Kontoinformationen, Kommunikationsdaten, besuchte Websites, Metadaten, Standortdaten und Finanzdaten.

Auch bei der Verschlüsselung bleibt eine Hintertür offen. Der Minister darf Anbietern befehlen, „alles zu tun oder zu unterlassen“, was zur Sicherung als notwendig erachtet wird – eine Formulierung, die Anordnungen zur Schwächung von Verschlüsselung nicht ausschließt. Eine spätere Änderung verbietet zwar das „Entschlüsseln einer privaten verschlüsselten Kommunikation“ explizit, lässt die weitreichende Befehlsgewalt aber sonst intakt. Tamir Israel von der Canadian Civil Liberties Association nannte das unzureichend.

Änderungsanträge, die eine vorherige richterliche Genehmigung verlangt oder die Entscheidung über Schweigegebote den Gerichten übertragen hätten, wurden im Ausschuss angenommen und vor der Schlussabstimmung per Sprecher-Entscheid wieder gestrichen. Was bleibt, ist eine Meldepflicht an zwei Aufsichtsgremien binnen 90 Tagen und ein Jahresbericht an das Parlament – das war’s an Transparenz.

Eine fünfjährige Überprüfungspflicht hat es ins Gesetz geschafft. Bis dahin werden die Detailregelungen ohne jene Aufsichtsmechanismen ausgearbeitet, die im Ausschuss vorgeschlagen und wieder verworfen wurden.


Quellen:

  1. Reclaim The Net – Canada’s Bill C-8, Explained, and What It Means for Your Privacy
Quelle des Wissens quelle-des-wissens.de
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Kommentare

2 Kommentare

  1. Dr.Faustus hat beschlossen und verkündet 👈

    Ja natürlich,Aktie Telekom usw… Manche Dinge nicht seltsam sind… Von meiner O.L. Stellvertreterin der Bruder in Kanada gelebt hat… Ja Sachen gibt’s… Hau rein Elon 👍

  2. Dr.Faustus hat beschlossen und verkündet 👈

    Ähm,noch tiefer gehen? Oder noch Fragen….

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