Die Bundesregierung rühmt sich steigender Erfolge durch Videoüberwachung an Bahnhöfen: Im Jahr 2025 seien 12.124 Straftaten aufgeklärt und 9.968 Täter ermittelt worden. Diese Zahlen nennt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Nutzung polizeilicher Überwachungstechnologien, wie aus der Bundestagsdrucksache 21/3960 hervorgeht.

Was die Regierung daraus macht, ist bemerkenswert: Aus einer parlamentarischen Kontrollfrage wird eine Werbebotschaft für mehr Repression. Dabei zielte die AfD-Anfrage ausdrücklich nicht auf eine Ausweitung der Videoüberwachung, sondern auf deren rechtliche Grundlagen, Eingriffsintensität und Kontrollmechanismen. In der Vorbemerkung der Fragesteller wird klar benannt, dass polizeiliche Überwachung zentrale Grundrechte berührt – von der informationellen Selbstbestimmung über das Persönlichkeitsrecht bis hin zur Versammlungsfreiheit.

Die AfD wollte wissen, welche empirischen Erkenntnisse tatsächlich zur Wirksamkeit solcher Maßnahmen vorliegen und wie diese in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einbezogen werden. Die Antwort der Bundesregierung bleibt darauf oberflächlich: steigende Zahlen, steigende Bedeutung, steigende Repression. Eine ernsthafte Abwägung zwischen Sicherheitsinteressen und Freiheitsrechten findet nicht statt. Stattdessen wird Videoüberwachung als neutraler Fortschritt verkauft, obwohl sie den öffentlichen Raum dauerhaft verändert und jeden Bürger unter Generalbeobachtung stellt.

Typisch ist dabei die politische Umdeutung: Die Bundesregierung nutzt die Anfrage, um den Eindruck zu erwecken, Überwachung sei alternativlos und erfolgreich. Dass eine Oppositionspartei hier gerade nicht mehr Kameras fordert, sondern nach rechtlichen Grenzen, Kontrolle und Verhältnismäßigkeit fragt, wird bewusst unterschlagen. So wird parlamentarische Kontrolle ins Gegenteil verkehrt.

Videoüberwachung ist kein Schutzversprechen, sondern ein Machtinstrument. Sie klärt im Nachhinein auf, verhindert aber keine Gewalt und keine Kriminalität. Wer sie ausweitet, entscheidet sich für Kontrolle statt Ursachenbekämpfung. Genau diese Zweischneidigkeit hätte die Bundesregierung offen benennen müssen – tut es aber nicht. Stattdessen wird Repression gefeiert und Freiheit zur statistischen Randnotiz erklärt.

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