Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine mutmaßliche IS-Terroristin erhoben – und trotzdem läuft sie frei herum. Wie aus einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft hervorgeht, wurde am 5. Februar 2026 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen die deutsch-marokkanische Staatsangehörige Oumaima I. erhoben.
Der Vorwurf ist schwerwiegend: Oumaima I. soll sich ab 2015 in Syrien der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat angeschlossen haben – teilweise noch als Heranwachsende. Gemeinsam mit ihrem Ehemann reiste sie in das damalige IS-Gebiet aus. Nach dessen Tod heiratete sie nacheinander zwei weitere IS-Kämpfer. Laut Anklage unterstützte sie die Terrororganisation, indem sie ihren Männern den Rücken freihielt und so deren Aktivitäten für den IS absicherte.
2019 wurde sie in Baghouz von kurdischen Kräften festgesetzt und anschließend bis 2021 im berüchtigten Lager al-Hawl festgehalten. Ende 2022 kehrte sie nach Deutschland zurück. Trotz der nun erhobenen Anklage befindet sich die Beschuldigte aktuell auf freiem Fuß.



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