Eine HR-Reportage über die Darmstädter Ausländerbehörde sorgt in den sozialen Netzwerken für heftige Diskussionen. Im Mittelpunkt steht ein aus dem Irak stammender Sachbearbeiter, der im Film lediglich als „Herr Abduljabbar“ vorgestellt wird und aufenthaltsrechtliche Fälle bearbeitet.
In zahlreichen Beiträgen wird behauptet, Abduljabbar besitze weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch einen unbefristeten Aufenthaltstitel. Gleichzeitig wirke er in jener Behörde an Vorgängen mit, die den Aufenthalt anderer Ausländer in Deutschland betreffen. Besonders diese Konstellation löst Kritik aus: Ein Mann, dessen eigener Aufenthalt demnach nur befristet gesichert sei, arbeite ausgerechnet an staatlichen Entscheidungen über Aufenthaltstitel mit.
Dass Verwaltungsmitarbeiter der Darmstädter Ausländerbehörde bestimmte Anträge selbstständig prüfen und entscheiden, geht auch aus einer Stellenausschreibung der Stadt Darmstadt hervor. Genannt wird dort unter anderem die „selbständige Entscheidung“ über bestimmte Anträge auf Neuausstellung von Aufenthaltstiteln. Eine deutsche Staatsangehörigkeit ist für gewöhnliche Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Sollte er tatsächlich einen befristeten Aufenthaltstitel besitzen, hält er sich rechtmäßig in Deutschland auf. Ein fehlendes Daueraufenthaltsrecht ist nicht mit einem illegalen Aufenthalt gleichzusetzen.
Politisch brisant bleibt die Frage, weshalb eine Ausländerbehörde einen Mitarbeiter ohne dauerhaft gesicherten Aufenthaltsstatus überhaupt mit aufenthaltsrechtlichen Vorgängen betraut.



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