Geschmacklos, aber strafbar? Festnahme nach Bluesky-Posts über Tod von Politikerin

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Symbolbild: Smartphone mit einem sozialen Netzwerk vor einem unscharfen schottischen Polizeiwagen
Symbolbild, KI-generierte redaktionelle Illustration

Eine Mitarbeiterin der Universität Aberdeen ist wegen Äußerungen über den gewaltsamen Tod der britischen Politikerin Ann Widdecombe festgenommen und von Police Scotland mit einem bislang nicht näher bezeichneten strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert worden. Der Fall wirft erneut die Frage auf, wo in Großbritannien die Grenze zwischen einer abstoßenden Meinungsäußerung und strafbarer Online-Kommunikation verläuft.

Wie das auf digitale Freiheitsrechte spezialisierte Portal Reclaim The Net berichtet, handelt es sich bei der Beschuldigten um Heather Herbert, eine 50 Jahre alte Webentwicklerin der Universität Aberdeen. Herbert war früher Kandidatin der schottischen Labour-Partei und trat als Trans-Aktivistin in Erscheinung.

Nach Bekanntwerden von Widdecombes Tod schrieb Herbert auf Bluesky sinngemäß, dies seien „gute Nachrichten“, und sie hoffe, Widdecombe sei äußerst qualvoll gestorben. In einem weiteren Beitrag äußerte sie die Hoffnung, die frühere Ministerin habe gefesselt vor Schmerzen geschrien. Die Beiträge wurden veröffentlicht, bevor die Polizei öffentlich mitteilte, dass Widdecombes Tod als mutmaßliches Tötungsdelikt untersucht werde.

Police Scotland erklärte zunächst, im Zusammenhang mit den Äußerungen sei keine Straftat festgestellt worden. Nach weiteren Prüfungen änderte die Behörde ihre Einschätzung. Laut dem schottischen Politikmagazin Holyrood wurde Herbert anschließend festgenommen und beschuldigt. Ein Polizeisprecher teilte mit, der Vorgang werde dem Procurator Fiscal, der schottischen Staatsanwaltschaft, vorgelegt.

Welche konkrete Strafvorschrift Herbert verletzt haben soll, wurde bislang nicht öffentlich genannt. Ebenso ist noch nicht bekannt, ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich Anklage erheben wird. Die polizeiliche Beschuldigung ist daher weder mit einer Anklageentscheidung noch mit einem Schuldspruch gleichzusetzen.

Die Universität Aberdeen erklärte, die verbreiteten Aussagen seien ausschließlich Herberts persönliche Äußerungen und repräsentierten nicht die Haltung der Hochschule. Gewalt und hasserfülltes Verhalten würden nicht geduldet. Die Universität leitete eine interne Prüfung ein. Über deren Ergebnis wurde bisher nichts mitgeteilt.

Auch die schottische Politik befasst sich mit dem Vorgang. In einem Antrag im schottischen Parlament wurden die Beiträge als unvereinbar mit den Standards einer öffentlich finanzierten Universität bezeichnet und eine transparente Untersuchung gefordert. Der Antrag ist eine politische Stellungnahme und keine juristische Bewertung der Strafbarkeit.

Widdecombe, eine frühere konservative Ministerin und spätere Reform-UK-Politikerin, wurde am 9. Juli im Alter von 78 Jahren mit schweren Verletzungen in ihrem Haus in Devon gefunden. Die Ermittler sprechen von einem gezielten Angriff. Ein 28-jähriger Verdächtiger wurde wegen Mordverdachts festgenommen und später zusätzlich unter Terrorismusverdacht erneut festgesetzt. Das Motiv war nach dem zuletzt bekannten Ermittlungsstand noch nicht geklärt.

Herberts Aussagen können als gehässig und menschenverachtend empfunden werden. Ob sie zugleich eine Straftat darstellen, muss jedoch anhand einer benannten gesetzlichen Grundlage und in einem rechtsstaatlichen Verfahren entschieden werden. Gerade der Wechsel von der ersten polizeilichen Einschätzung zur Festnahme macht die noch unbeantwortete Frage nach dem konkreten Tatvorwurf zum Kern des Falls.

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