Ein unbekannter Räuber hat in Wien ein hochbetagtes Ehepaar überfallen und dabei einen 92 Jahre alten Mann von hinten niedergeschlagen. Anschließend riss der Täter dessen 90-jähriger Ehefrau die Handtasche von der Schulter und flüchtete. Wie die Kronen Zeitung berichtet, ereignete sich die Tat am Samstagabend im Bezirk Margareten.
Das Ehepaar war auf dem Heimweg und hatte den Eingang seines Mehrparteienhauses am Margaretengürtel erreicht. Als der 92-Jährige gerade das Haustor aufsperren wollte, traf ihn plötzlich ein heftiger Schlag auf den Kopf. Der Angreifer kam von hinten. Der Pensionist stürzte zu Boden und blutete stark.
Während der Mann verletzt am Boden lag, griff sich der Täter die Handtasche seiner zwei Jahre jüngeren Ehefrau. Nach Informationen der Zeitung befanden sich darin unter anderem 140 Euro. Mit seiner Beute rannte der Räuber durch den Innenhof des Hauses davon.
Der verletzte 92-Jährige wurde zunächst medizinisch versorgt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Über die Schwere seiner Verletzungen lagen zunächst keine näheren Angaben vor. Seine Frau blieb nach bisherigem Kenntnisstand körperlich unverletzt.
Die Polizei leitete unmittelbar nach dem Überfall eine Fahndung ein. Diese blieb jedoch ohne Erfolg. Der flüchtige Tatverdächtige wird auf 17 bis 18 Jahre geschätzt. Er soll ungefähr 1,85 Meter groß sein und dunkle Haare haben. Weitere Angaben zu seiner Identität oder Herkunft sind bislang nicht bekannt.
Die Ermittler bitten Personen, die Hinweise zur Identität oder zum Aufenthaltsort des Tatverdächtigen geben können, sich bei einer Polizeiinspektion zu melden. Hinweise können auch anonym abgegeben werden.
Der Fall ist an Feigheit kaum zu überbieten. Ein junger Täter sucht sich zwei Menschen im Alter von 90 und 92 Jahren aus, schlägt den Mann hinterrücks nieder und raubt der Frau wegen einer Handtasche den sicheren Heimweg.
Auffallend dürftig bleibt wieder einmal die veröffentlichte Täterbeschreibung: geschätzte 17 bis 18 Jahre, etwa 1,85 Meter groß, dunkle Haare. Angaben etwa zu Kleidung, Statur, Hautfarbe, Sprache oder weiteren auffälligen Merkmalen fehlen. Ob der Polizei nichts Genaueres vorliegt oder ob solche Informationen aus Gründen nicht veröffentlicht werden, bleibt offen. Für eine öffentliche Fahndung ist diese Beschreibung jedenfalls denkbar mager.



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