Sachverständige haben bei einer Anhörung im Digitalausschuss breite Kritik an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz geäußert, wie der Deutsche Bundestag berichtet. Was als Transparenzoffensive für politische Online-Werbung gedacht war, entpuppt sich in der Praxis als bürokratisches Flickwerk mit gefährlichen Nebenwirkungen für die Pressefreiheit.

Mit dem Entwurf soll die EU-Verordnung 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung in Deutschland umgesetzt sowie der Digital Services Act und die Datenschutzgrundverordnung ergänzt werden. Klingt vernünftig — ist es aber offenbar nicht.

Das Kernproblem: Niemand weiß so genau, was „politische Werbung“ überhaupt ist. Jörg Frederik Ferreau von der Kanzlei CBH Rechtsanwälte kritisierte, dass der Entwurf die Chance verstreichen lasse, den unbestimmten Begriff der „politischen Werbung“ näher zu präzisieren. Das ist kein Randproblem — es ist das Fundament des gesamten Regelwerks. Wer nicht weiß, was er reguliert, reguliert alles und nichts.

Helmut Verdenhalven vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger berichtete von einem Fall eines Verlages in Norddeutschland, der einen Podcast mit politischen Akteuren unterschiedlicher Couleur erstellt und diesen bei Instagram habe verbreiten wollen, was von der Plattform untersagt worden sei. Das ist der Alltag, den dieses Gesetz produziert: normale journalistische Arbeit scheitert an Plattform-Algorithmen, die sich vorsorglich absichern. Verdenhalven warnte vor „mehr staatlicher Kontrolle politischer Kommunikation“, einer „Verarmung“ der politischen Debatte sowie „enormen Haftungsrisiken“ und „extrem hohen Bußgeldern“.

Noch deutlicher wurde Christoph Fiedler vom Medienverband der freien Presse: Er nannte die EU-Verordnung ein „Bürokratiemonster“, das die politische Kommunikation beschränke. Der Verband fordert zudem eine klare Schutzzone für Pressefreiheit — denn Fiedler sieht ein Problem darin, dass der Bund davon ausgehe, Diensteanbieter seien keine Presseverlage, was aber bei Direktvermarktungen der Fall sein könne.

Je nach Verstoß sind laut Entwurf Geldbußen bis zu 300.000 Euro oder — bei größeren Unternehmen — bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen. Wer beim Schalten eines politischen Wahlkampfbeitrags die schwammigen Definitionen falsch interpretiert, kann sich also schnell in existenzgefährdendem Territorium wiederfinden.

Tahireh Panahi von der Universität Kassel sprach sich dafür aus, Bußgelder erst bei wiederholten Verstößen anzudrohen, um einen „Chilling Effect“ zu vermeiden. Der Abschreckungseffekt ist real: Wer bei jeder politischen Aussage im Netz mit Strafen rechnen muss, hält den Mund. Das mag im Interesse mancher sein — im Interesse der Demokratie ist es nicht.

Zuständigkeitsfragen bleiben ebenfalls ungeklärt. Matthias Cornils von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz betonte, die Regulierung und Aufsicht der Diensteanbieter bleibe zwar beim Bund, der Großteil der Aufsichtsbefugnisse liege jedoch auf Länderebene. Bund reguliert, Länder beaufsichtigen, Plattformen sperren — und mittendrin: der Journalist mit seinem Podcast.

Die EU-Verordnung gilt bereits seit Oktober 2025. Deutschland hinkt hinterher und liefert nun ein Umsetzungsgesetz, das die eigentliche Arbeit — klare Definitionen, praktikable Regeln, Schutz der Pressefreiheit — schlicht nicht erledigt. Transparenz über politische Werbung ist ein legitimes Ziel. Was hier auf den Weg gebracht wird, taugt dafür kaum.

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