Nach einem tödlichen Erbschaftsstreit in Gelsenkirchen ist es am Landgericht Essen zu einer Szene gekommen, die mehr über den Zustand dieses Landes erzählt als jede Sonntagsrede über Respekt vor dem Rechtsstaat. Wie t-online berichtet und auch WELT unter Berufung auf dpa meldet, drohte ein 16-jähriger Angeklagter den Richtern nach der Urteilsverkündung mit dem Tod.
Der Jugendliche soll nach dem Urteil aufgesprungen sein, die Faust erhoben und gerufen haben: „Ich werde euch alle töten.“ Mehrere Wachtmeister mussten ihn aus dem Gerichtssaal bringen. Gleichzeitig brach seine ebenfalls verurteilte Mutter offenbar im Saal zusammen, eine mitangeklagte Schwester hyperventilierte. Für beide Frauen musste ein Krankenwagen gerufen werden.
Hintergrund ist ein blutiger Familienstreit vom 28. September vergangenen Jahres. Laut Urteil waren ein 53-jähriger Familienvater, seine Ehefrau, drei gemeinsame Kinder und ein Schwiegersohn mit Messern bewaffnet auf Mitglieder ihrer eigenen deutsch-türkischen Familie losgegangen. Mehrere Personen wurden teils lebensgefährlich verletzt. Ein 56-jähriger Mann starb durch einen Stich ins Herz.
Die Richter zweifelten nach den Berichten nicht daran, dass der 16-Jährige den tödlichen Stich gesetzt hatte. Gegen ihn wurden sieben Jahre Jugendhaft verhängt. Der Vater erhielt zwölf Jahre Haft, die Mutter zehn Jahre. Zwei weitere Männer wurden zu neun beziehungsweise sieben Jahren Haft verurteilt, die Schwester des Jugendlichen zu dreieinhalb Jahren. Die Urteile wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung sind noch nicht rechtskräftig.
Die Angeklagten hatten offenbar auf Freispruch wegen Notwehr oder auf mildere Strafen gehofft. Stattdessen endete der Prozesstag mit einer offenen Todesdrohung gegen das Gericht. Wer nach einem Totschlagsurteil nicht einmal im Gerichtssaal innehält, sondern Richter bedroht, zeigt eine Verachtung, die nicht mehr mit bloßen Sozialarbeiterformeln wegmoderiert werden kann.
Der Fall steht exemplarisch für eine Entwicklung, die Politik und Behörden seit Jahren beschönigen: Gewalt wird nicht nur auf der Straße ausgetragen, sie wird bis in die Institutionen getragen. Wenn Richter nach einer Urteilsverkündung mit dem Tod bedroht werden, ist das kein Ausrutscher im Affekt, sondern ein Alarmzeichen. Der Rechtsstaat darf solche Szenen nicht als Randnotiz behandeln.




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