Deutschfeindliche Straftaten, aber statistisch „rechts“: Eine neue Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag legt einen Widerspruch offen, der erklärungsbedürftig ist. Im Jahr 2024 wurden 15 Straftaten im Unterthemenfeld „Deutschfeindlich“ dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität rechts zugeordnet. 2025 waren es bereits 22 Fälle, darunter ein Gewaltdelikt.
Die naheliegende Frage lautet: Wie kann eine Tat deutschfeindlich sein und zugleich als rechts motiviert gelten? Werden Angriffe auf Deutsche am Ende statistisch wieder dem rechten Spektrum zugeschlagen und damit Deutschen selbst in die Schuhe geschoben? Genau diese Vermutung lässt sich aus den nackten Zahlen noch nicht beweisen. Doch die bisher veröffentlichte Statistik erklärt den scheinbaren Widerspruch auch nicht.
Wichtig ist zunächst: Die Bezeichnung PMK-rechts sagt nicht automatisch etwas über Nationalität oder Herkunft eines Tatverdächtigen aus. Nach dem Definitionssystem des Bundeskriminalamts werden Straftaten anhand der Tatmotivation, der Tatumstände und gegebenenfalls der Einstellung des Täters einem politischen Phänomenbereich zugeordnet. Ein ausländischer Täter kann theoretisch rechts motiviert handeln, ebenso kann ein deutscher Täter deutschfeindliche Motive mit anderen politischen Motiven verbinden.
Damit ist die Zuordnung allerdings nicht automatisch plausibel. Gerade bei einer Kategorie wie „Deutschfeindlich“ muss nachvollziehbar sein, wer angegriffen wurde, worin die Feindseligkeit bestand und welche konkreten Hinweise eine Einordnung als rechts motiviert rechtfertigten. Ohne diese Angaben bleibt eine Zahl zurück, die politisch in jede gewünschte Richtung interpretiert werden kann.
Die AfD verlangt deshalb keine allgemeine Stellungnahme, sondern eine vollständige Aufschlüsselung jedes einzelnen Falls. Die Bundesregierung soll Tatzeit und Tatort, Bundesland, Tatvorwurf, Ober- und Unterthemenfelder, Zahl der Tatverdächtigen und Opfer, Angriffsziele sowie die Begründung für die Zuordnung zu PMK-rechts nennen, soweit diese Informationen in den Datenbeständen vorhanden sind.
Erst diese Antwort kann zeigen, was hinter den 37 Fällen steckt. Denkbar sind Mehrfachzuordnungen, besondere politische Tatmotive oder komplexe Sachverhalte, die aus der Tabellenzeile nicht hervorgehen. Ebenso könnte sich zeigen, dass Behörden Fälle unter PMK-rechts verbuchen, deren Einordnung einer kritischen Prüfung nicht standhält. Alles andere wäre vor Veröffentlichung der Einzelfälle Spekulation.
Die Bundesregierung hat noch nicht geantwortet. Doch ihre Reaktion wird zeigen, ob sie den Widerspruch transparent aufklärt oder sich hinter Datenschutz, Länderzuständigkeiten und fehlenden Auswertungsmöglichkeiten verschanzt. Deutschfeindliche Straftaten dürfen weder verharmlost noch durch eine passende politische Schublade unsichtbar gemacht werden.







Schreibe einen Kommentar