Das Landgericht Berlin II hat der CORRECTIV gGmbH im März 2026 untersagt, zentrale Behauptungen über das sogenannte „Potsdamer Treffen“ weiterzuverbreiten — darunter die Behauptung eines angeblichen „Masterplans zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“. Die AfD-Fraktion fordert nun den sofortigen Stopp aller Bundesförderung für das staatsfinanzierte Recherchekollektiv, wie aus dem Bundestagsantrag 21/5488 hervorgeht, der am heutigen Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird.
Der Antrag benennt drei konkrete Aussagen, die das Gericht CORRECTIV verboten hat. Neben dem „Masterplan“-Narrativ wurde auch untersagt zu behaupten, die AfD-Abgeordnete Gerrit Huy habe vorgeschlagen, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft den deutschen Pass zu entziehen — eine Aussage, die Huy nie so getroffen haben soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Was dabei kaum jemand laut sagen will: CORRECTIV ist kein unabhängiges Recherchekollektiv, das mutig die Mächtigen kontrolliert — es ist ein mit Steuergeld alimentiertes Projekt, das seit April 2015 aus Bundesmitteln gefördert wird, unter anderem über die Bundeszentrale für politische Bildung. Gleichzeitig war es Partner im staatlich finanzierten Forschungsprojekt „noFake“ zur Bekämpfung von Desinformation. Der Witz schreibt sich von selbst: Das Organ, das Deutschland vor Falschinformationen schützen soll, verbreitet laut Gericht selbst welche — auf Kosten des Steuerzahlers.
Die Dimension des Schadens ist kaum zu überschätzen. Die CORRECTIV-Veröffentlichung vom 10. Januar 2024 löste wenige Monate vor der EU-Wahl eine der größten Protestwellen der Nachkriegsgeschichte aus. Hunderttausende Menschen gingen auf die Straße — angetrieben von Berichten, die ein Berliner Gericht nun zumindest in zentralen Punkten als unzulässig eingestuft hat. Wer hat diese Menschen in die Irre geführt? Ein Verein, der vom Staat dafür bezahlt wurde.
Die AfD fordert deshalb nicht nur den Förderstopp, sondern auch eine Bestandsaufnahme: Die Bundesregierung soll prüfen, ob und in welchem Umfang bundeseigene Einrichtungen, Ausstellungen oder Bildungsangebote die gerichtlich untersagten Falschbehauptungen übernommen und weiterverbreitet haben — und dafür sorgen, dass das künftig unterbleibt. Eine naheliegende Forderung, die in einem Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sein sollte.
Doch natürlich wird der Antrag im Bundestag keine Mehrheit finden. CDU/CSU, SPD, Grüne und die übrigen Fraktionen werden geschlossen dagegen stimmen — nicht weil die Argumente falsch wären, sondern weil CORRECTIV politisch nützlich war. Das Narrativ vom rechten „Geheimplan“ kam zur richtigen Zeit, mobilisierte die richtigen Menschen gegen die richtigen Parteien. Dass ein Gericht dieses Narrativ nun in Teilen zerlegt hat, ist für die Fraktionen, die damals lautstark auf den Demonstrationen mitmarschiert sind, eine höchst unbequeme Wahrheit. Also wird abgestimmt, abgehakt — und weitergefördert. So funktioniert der Berliner Betrieb.
Quelle: Bundestag Drucksache 21/5488
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