In der Enquete-Kommission „Corona“ kam es am 29. Januar 2026 zu einem Eklat, der mehr über den Zustand der politischen Aufarbeitung aussagt als jede Hochglanz-Erklärung. In einer Sitzung mit der ehemaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser und dem früheren Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen versuchte die AfD-Fraktion, die systematische Ausgrenzung von Ungeimpften während der Corona-Zeit zur Sprache zu bringen – und wurde von der Sitzungsleitung ausgebremst.

Ausgangspunkt war ein historischer Vergleich: Maaßen war 2018 entlassen worden, weil er öffentlich erklärte, es habe in Chemnitz keine „Hetzjagd“ gegeben. Jahre später endeten die relevanten Strafverfahren mit Freisprüchen – eine Hetzjagd ließ sich juristisch nicht belegen. Vor diesem Hintergrund stellte der AfD-Abgeordnete Tom Lausen die Frage, ob das, was während der Corona-Jahre mit Ungeimpften geschah, nicht sehr wohl den Charakter einer staatlich legitimierten Jagd trug.

Lausen zitierte eine Reihe öffentlicher Aussagen aus Politik und Exekutive, die während der Pandemie zur gesellschaftlichen Eskalation beigetragen hätten. Der frühere Bundespräsident Joachim Gauck bezeichnete Impfgegner öffentlich als „Bekloppte“. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig erklärte Corona-Proteste und Impfkritik pauschal zu faschistischem Handeln und stufte sie als Gefahr für die Demokratie ein. Der damalige Regierungsberater Frank Ulrich Montgomery sprach Richtern faktisch die Legitimation ab, 2G-Regelungen zu kippen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erklärte öffentlich, Ungeimpfte seien nicht vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geschützt – eine formelle Entrechtung durch staatliche Stellen.

Während Lausen diese Zitate vortrug, griff die Sitzungsleitung mehrfach ein, mahnte „Sachlichkeit“ an und verlangte eine Beschränkung auf den formalen Beratungsgegenstand. Als Lausen dennoch seine zentrale Frage formulierte – ob die Kombination aus politischer Feindmarkierung, Ausgrenzung, Freiheitsentzug und Gewaltandrohung aus fachlicher Sicht als „Jagd auf Ungeimpfte“ zu bewerten sei – wurde ihm das Mikrofon abgeschaltet. Die Frage wurde ausdrücklich nicht zugelassen, eine Antwort von Maaßen untersagt.

Stattdessen zwang die Vorsitzende die AfD-Fraktion zu einem Themenwechsel. Erlaubt war plötzlich nur noch eine abstrakte Debatte über das Verhältnis von Exekutive und Legislative. Eine inhaltliche Bewertung der Corona-Politik, insbesondere der Behandlung von Kritikern, sollte offenkundig vermieden werden. Selbst der Hinweis auf Forderungen nach Impfpflicht „notfalls mit Beugehaft“, wie sie etwa der damalige Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer öffentlich geäußert hatte, führte nicht zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung, sondern erneut zur Unterbrechung.

In späteren Wortmeldungen thematisierte die AfD massive Polizeigewalt bei Corona-Demonstrationen und verwies auf Berichte des UN-Sonderberichterstatters Nils Melzer. Faeser erklärte, sie kenne die Einzelfälle nicht, verwies auf rechtsstaatliche Verfahren und lehnte politische Verantwortung ab. Auch die Frage, wie Bürger ohne parlamentarische Vertretung und ohne Zugang zu öffentlich-rechtlichen Medien ihren Protest hätten äußern sollen, blieb unbeantwortet oder wurde mit formalen Ausweichmanövern abgewehrt.

Der Eindruck dieser Sitzung ist eindeutig: Die Enquete-Kommission soll aufklären – aber nur dort, wo es nicht wehtut. Sobald Begriffe wie Ausgrenzung, Entrechtung oder staatliche Übergriffigkeit konkret werden, greift die Sitzungsleitung ein. Die Corona-Jahre werden verwaltet, nicht aufgearbeitet. Kritische Fragen werden nicht widerlegt, sondern abgewürgt. Wer wissen will, wie ernst es der Politik mit Aufklärung ist, musste an diesem Tag nur zuhören – oder genauer: beobachten, wie systematisch Antworten verhindert wurden.

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