Was sich früher nach Diktatur anhörte, ist in Großbritannien Realität: Eine Christin wird strafrechtlich verfolgt, weil sie still gebetet haben soll. Wie die christliche Rechtsorganisation ADF International berichtet, wurde die Aktivistin Isabel Vaughan-Spruce erneut angeklagt – allein wegen ihrer Anwesenheit in der Nähe einer Abtreibungseinrichtung.
Grundlage der Anklage ist das neue nationale „Buffer-Zone“-Gesetz, das seit Oktober 2024 gilt. Es verbietet jede angebliche „Beeinflussung“ im Umkreis von 150 Metern um Abtreibungskliniken. Vaughan-Spruce soll gegen dieses Gesetz verstoßen haben, ohne zu sprechen, ohne zu demonstrieren, ohne jemanden anzusprechen – allein durch stilles Gebet.
Opposition24 hatte bereits zuvor über den Fall berichtet, als die Christin erneut ins Visier der Polizei geriet:
Besonders brisant: Vaughan-Spruce war in der Vergangenheit bereits zweimal festgenommen worden, obwohl sie keinerlei äußere Handlung vorgenommen hatte. Beide Verfahren endeten ohne Verurteilung. 2024 musste die Polizei ihr sogar 13.000 Pfund Entschädigung zahlen, weil die Festnahmen als rechtswidrig eingestuft wurden.
Doch die Lehre daraus? Keine. Nun folgt die nächste Eskalation – erstmals auf Grundlage des neuen landesweiten Gesetzes. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, allein durch ihre Gedanken und Überzeugungen gegen das Gesetz verstoßen zu haben. Damit rückt Großbritannien gefährlich nah an das heran, was früher offen als Gedankenverbrechenbezeichnet wurde.
Selbst die offizielle Leitlinie der britischen Staatsanwaltschaft räumt ein, dass stilles Gebet eigentlich nicht strafbar sei, solange keine „offensichtlichen Handlungen“ hinzukommen. Offenbar reicht inzwischen schon die falsche Überzeugung am falschen Ort.
Vaughan-Spruce spricht von einem Angriff auf die Gedanken- und Religionsfreiheit. Unterstützt wird sie erneut von ADF International, die den Fall als Warnsignal für alle Christen bezeichnen. Wer heute für stilles Gebet verfolgt werde, könne morgen für jede andere unerwünschte Überzeugung kriminalisiert werden.
Der Gerichtstermin ist für den 29. Januar angesetzt. Der Fall markiert eine neue Stufe der Christenverfolgung im Westen – nicht durch offene Gewalt, sondern durch Gesetze, die das Denken selbst unter Strafe stellen.



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