Ein Salzburger Hotel darf seinen Pool offenbar nicht einfach nach eigenen kulturellen und hygienischen Vorstellungen regeln. Wie Heute.at berichtet, war das Burkini-Verbot in einem Hotel im Pongau nach Ansicht des Salzburger Landesverwaltungsgerichts rechtswidrig.
Auslöser war der Aufenthalt zweier Moslemfrauen aus Oberösterreich. Sie wollten den Hotelpool in Burkini benutzen, was ihnen mit Verweis auf Hygiene untersagt wurde. Die Frauen zeigten den Vorfall bei der Bezirkshauptmannschaft Pongau an.
Das Gericht bestätigte nun laut Bericht die Entscheidung der Behörde. Die Betreiberin habe die Gäste wegen ihres religiösen Bekenntnisses diskriminiert. Das Hygiene-Argument zog nicht: Burkinis bestünden aus denselben Materialien wie andere Badekleidung, außerdem hätten Wasserkontrollen keine Auffälligkeiten ergeben.
Auch subjektive Empfindungen anderer Badegäste rechtfertigten nach Ansicht des Gerichts keine Ungleichbehandlung. Besonders schwer wogen demnach Aussagen der Betreiberin, wonach man sich an österreichische Gepflogenheiten halten müsse und man mit einem Burkini „vielleicht in Saudi-Arabien“ schwimmen könne.
Die Strafe selbst ist lächerlich niedrig: 100 Euro Geldstrafe plus 20 Euro Verfahrenskosten. Politisch ist der Fall trotzdem ein Signal. Wer als Hotelier im eigenen Pool eine Kleiderordnung durchsetzen will, landet im Diskriminierungsverfahren.
Das Urteil ist laut Heute.at noch nicht rechtskräftig. Rechtsmittel beim Verfassungsgerichtshof oder Verwaltungsgerichtshof sind möglich. Der eigentliche Kulturkampf ist damit ohnehin nicht erledigt: Er läuft längst nicht mehr nur auf der Straße oder in Schulen, sondern inzwischen auch am Beckenrand privater Hotelpools.




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