Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland eine Regelung, vor der die meisten noch nie etwas gehört haben. Männliche Personen von 17 bis 45 dürfen nicht mehr einfach so länger als drei Monate ins Ausland.
Dafür brauchen sie eine Genehmigung vom Karrierecenter der Bundeswehr. Das steht in Paragraph 3 des Wehrpflichtgesetzes, schwarz auf weiß. Drei Monate darfst du raus, sonst musst du vorher einen Antrag stellen. Nicht später, nicht vielleicht, sondern vorher. Das ist der Punkt. Du willst reisen, der Staat will vorher wissen warum. Ob er dich lieber für eine Reise an die Front braucht.
Einschränkung der Reisefreiheit, DDR 2.0?
Du planst eine längere Reise, und bevor du den Flug buchst, gehst du erst zur Bundeswehr und erklärst deine Absicht. Entscheidend ist nicht ob du willst, sondern ob du darfst. Vater Staat fragen, ob er dich lieber an der Front hätte. Das wäre ja auch irgendwie eine Reise. Ohne Ausnahmezustand, ohne Sirenen, einfach so, greift man in deine Freiheit ein. Begründung gibt es gleich dazu. Europa sei unsicher, die Lage angespannt, man müsse vorbereitet sein.
Vor dem Urlaub zum Bundeswehr „Karrierecenter“
Die Regel ist klar und gleichzeitig voller Lücken. Drei Monate sind frei, alles darüber braucht eine Genehmigung. Wer im Ausland ist und verlängern will, muss sich ebenfalls melden. Was passiert, wenn du es nicht tust, bleibt offen. Was passiert bei der Rückkehr? Verhaftung am Zoll? Wie das kontrolliert werden soll, bleibt offen. Aber eines ist nicht offen. Du musst vorher fragen. Aus einer Reise wird kein spontaner Entschluss mehr, sondern ein Vorgang mit Antrag. Und genau so beginnt Kontrolle. Nicht mit einem Verbot, sondern mit einer Pflicht zur Meldung.
Bundeswehr-Karrierecenter mit besonderem Ausgang
Der Name klingt freundlich. Karrierecenter. Dort erklärst du dann, warum du vier Monate nach Bali willst. Die Genehmigung wird in der Regel erteilt, heißt es. Solange nichts dagegenspricht. Solange kein Bedarf an Soldaten entsteht. Dieses „solange“ ist der entscheidende Teil. Karrieren beim Militär verlaufen nicht immer lange, manche enden sehr früh auf dem Soldatenfriedhof.
Das ist noch keine Ausreisesperre. Noch nicht. Aber es ist der Punkt, an dem sie beginnt, denkbar zu werden. Erst 90 Tage, dann vielleicht 180, dann 360. Und dann?






Kommentare
2 Kommentare
… denke eher erst neunzig, dann dreissig, -sieben oder überhaupt nur einer.
In diesem Zusammenhang auch zu beachten die regelmaessigen Funktionstests der neuen elektronischen Kriegssirenen (Made in Japan? Die klingen da aehnlich) – natuerlich nicht wegen eines etwaigen Krieges, sondern „nur fuer den Fall von Naturkatastrophen und so“, Ihr wisst schon, Zunamis, Erdbeben und all sowas, weshalb wir wohl auch zig Jahre ohne sowas auskamen…
Ab ziemlich genau 1 Minute 30 klingt das hier (fast?) jeden Samstag um 12 genau so: