Die Bundesregierung zeigt sich erneut besorgt über die Menschenrechtslage in der Türkei. Im Menschenrechtsausschuss des Bundestages kritisierte ein Vertreter des Auswärtigen Amtes am Mittwoch laut Parlamentsbericht (hib 170/2026) den zunehmenden Druck auf Journalisten, Oppositionelle und Aktivisten. Als Beispiel wurde die Festnahme des Deutsche-Welle-Journalisten Alican Uludag in Ankara genannt, dem unter anderem „Präsidentenbeleidigung“ vorgeworfen wird.
Berlin fordert deshalb seine sofortige Freilassung und spricht von haltlosen Vorwürfen der türkischen Regierung. Auch Kulturstaatsminister Wolfram Weimer kritisierte die Anklage scharf. Die Bundesregierung sieht darin ein weiteres Beispiel für den Abbau demokratischer Rechte in der Türkei.
Doch ausgerechnet dieser Vorwurf wirkt zunehmend heuchlerisch.
Während deutsche Politiker die türkische Strafverfolgung wegen „Präsidentenbeleidigung“ als Angriff auf Meinungsfreiheit brandmarken, werden in Deutschland immer häufiger Bürger wegen angeblicher Beleidigungen von Politikern strafrechtlich verfolgt. In den vergangenen Jahren häuften sich Berichte über Hausdurchsuchungen, Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren wegen Posts oder Kommentare im Internet, die als Beleidigung oder „Hassrede“ gegen Amtsträger gewertet werden.
Zwar existiert der frühere Straftatbestand der „Majestätsbeleidigung“ – der einst sogar Erdogans Schutz in Deutschland ermöglichte – offiziell nicht mehr. Doch mit Paragrafen wie §185 StGB (Beleidigung) oder §188 StGB (Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens) verfügt der Staat weiterhin über Instrumente, mit denen Kritik an Politikern strafrechtlich verfolgt werden kann. Besonders §188 wurde zuletzt verschärft und erleichtert Ermittlungen gegen Bürger, die sich im Netz kritisch oder polemisch äußern.
Die Folge: Immer häufiger berichten Betroffene von polizeilichen Durchsuchungen wegen einzelner Tweets, Facebook-Kommentare oder satirischer Beiträge. In manchen Fällen stehen ganze Wohnungen Kopf, nur weil ein Politiker sich beleidigt fühlt. Für viele Bürger entsteht so der Eindruck, dass der Staat seine Kritiker zunehmend mit strafrechtlichen Mitteln einschüchtert.
Vor diesem Hintergrund wirkt die moralische Empörung über ähnliche Vorwürfe in der Türkei zumindest bemerkenswert. Während Berlin Ankara belehrt, wächst auch im eigenen Land der Druck auf unliebsame Meinungsäußerungen.
Natürlich bestehen zwischen beiden Ländern erhebliche Unterschiede – etwa bei Pressefreiheit, politischer Gewalt oder der Unabhängigkeit der Justiz. Doch wer glaubwürdig für Meinungsfreiheit eintreten will, sollte zuerst vor der eigenen Haustür kehren.
Die Kritik an der Türkei verliert jede Glaubwürdigkeit, wenn dieselbe Bundesregierung gleichzeitig Gesetze verschärft und Ermittlungen unterstützt, die immer mehr Bürger wegen politischer Äußerungen ins Visier der Strafverfolgung bringen. Für viele Beobachter bleibt daher der Eindruck: Die Empörung über „Präsidentenbeleidigung“ endet offenbar dort, wo deutsche Politiker selbst betroffen sein könnten.




Kommentare
Ein Kommentar zu „Bundesregierung prangert „Präsidentenbeleidigung“ in der Türkei an – während in Deutschland immer mehr Bürger wegen Politikerbeleidigung verfolgt werden“
Fällt mir jetzt nicht im Traum ein, solche Eliten (wenn überhaupt möglich) zu beleidigen ! Abgesehen davon nehme ich Politiker nicht beim Wort und sowieso schon lange nicht mehr ernst …. Ein höherer IQ gibt halt nach //°o°\