Mit dem sogenannten Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) will die Bundesregierung die EU-Verordnung 2024/900 zur Transparenz und zum Targeting politischer Werbung in deutsches Recht gießen. Was offiziell als Beitrag zur „Demokratie“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein massiver Eingriff in Meinungsfreiheit, Wahlkampf und digitale Öffentlichkeit. Grundlage ist die Bundesrat-Drucksache 766/25 vom 19. Dezember 2025, eingebracht vom Kanzleramt und federführend betreut vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.
Bereits zuvor hatte NIUS über das Vorhaben berichtet und frühzeitig Alarm geschlagen. In einem Kommentar wurde das Gesetz als direkter Angriff auf freie Medien und die Opposition kritisiert. Die Warnung: Unter dem Deckmantel von Transparenz und Datenschutz entstehe ein neues Instrument staatlicher Kontrolle, das vor allem unabhängige Medien, alternative Plattformen und nicht-etablierte politische Akteure treffen werde. Während große Parteien und systemnahe Akteure über gewachsene Strukturen und rechtliche Absicherung verfügen, geraten kritische Stimmen zunehmend ins Visier staatlicher Aufsichtsbehörden.
Ein Blick in den Gesetzentwurf bestätigt diese Befürchtungen. Schon in der Begründung heißt es, politische Online-Werbung ermögliche eine „große und unmittelbare Reichweite zu relativ geringen Kosten“ und könne auf Basis von Daten zur gezielten Ansprache genutzt werden. Genau diese Möglichkeiten werden nun als Problem dargestellt, obwohl sie seit Jahren selbstverständlicher Bestandteil moderner politischer Kommunikation sind. Weiter heißt es, es gebe bislang „kein einheitliches Verständnis davon, was politische Werbung darstellt“. Diese angebliche Unklarheit dient nun als Vorwand, um dem Staat eine weitreichende Definitionsmacht zu verschaffen.
Zu den wichtigsten Änderungen und Eingriffen gehören eine extrem weit gefasste Definition politischer Werbung, die weit über klassische Wahlwerbung hinausgeht, eine zentrale staatliche Aufsicht durch Bundesnetzagentur, Datenschutzbehörde und Bundeswahlleitung sowie umfangreiche Melde-, Registrierungs- und Offenlegungspflichten. Anbieter politischer Werbedienstleistungen müssen künftig detaillierte Informationen vorhalten, jahrelang archivieren und auf Verlangen an Behörden herausgeben. Politische Online-Anzeigen sollen in einem EU-weiten Archiv gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht werden.
Besonders brisant sind die vorgesehenen Sanktionen. Schon formale Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro geahndet werden, bei größeren Unternehmen drohen Strafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zusätzlich dürfen Behörden Verstöße öffentlich machen und die Verantwortlichen namentlich benennen. Ermittlungs- und Durchsuchungsbefugnisse sind ausdrücklich vorgesehen, selbst Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung werden im Gesetzestext in Kauf genommen.
Offiziell betont die Bundesregierung, das Gesetz enthalte keine inhaltlichen Vorgaben für politische Werbung. Doch die Vielzahl an Pflichten, Kontrollen und Strafandrohungen zeigt das Gegenteil. Wer politisch wirbt, muss künftig ständig mit behördlicher Überprüfung rechnen und trägt ein erhebliches rechtliches und wirtschaftliches Risiko. Besonders kleinere Medien, alternative Plattformen und oppositionelle Initiativen werden sich zweimal überlegen müssen, ob sie politische Inhalte noch offensiv verbreiten.
Am Ende bleibt ein ernüchterndes Fazit. Unter dem Schlagwort Transparenz entsteht ein neues Regime der Überwachung und Regulierung politischer Kommunikation. Das PWTG stärkt nicht die Demokratie, sondern schwächt den offenen politischen Diskurs. Opposition wird nicht verboten, aber systematisch erschwert, kontrolliert und sanktioniert. Die frühe Warnung von NIUS erweist sich damit als zutreffend: Dieses Gesetz ist kein Schutz der Meinungsfreiheit, sondern ein weiterer Schritt in Richtung staatlich gelenkter Öffentlichkeit.



Schreibe einen Kommentar