Apple hat vor dem Gericht der Europäischen Union eine Niederlage kassiert. Wie Reclaim The Net berichtet, wies das Gericht am 8. Juli alle drei Klagen des Konzerns gegen seine Einstufung als Gatekeeper unter dem Digital Markets Act zurück. Damit bleibt Apple mit dem App Store an jene EU-Regeln gebunden, die den Konzern zwingen sollen, seine geschlossene iOS-Welt für Konkurrenz zu öffnen.
Der Trick, mit dem Apple aus der Sache herauskommen wollte, war bemerkenswert. Der Konzern argumentierte demnach, es gebe nicht einen App Store, sondern fünf getrennte App Stores: für iPhone, iPad, Mac, Apple TV und Apple Watch. So sollte die Rechenlogik hinter den Schwellenwerten des Digital Markets Act offenbar klein gerechnet werden. Aus einem Machtzentrum sollten fünf kleinere Einheiten werden.
Das Gericht kaufte diese Konstruktion nicht. Nach Darstellung von Reclaim The Net sahen die Richter den Zweck dieser Stores unabhängig vom jeweiligen Gerät gleich: Entwickler mit Endnutzern zusammenzubringen und Software zu verteilen. Unterschiede bei der Hardware machen aus einem App-Store-System noch keine fünf getrennten Märkte.
Für Nutzer ist der Fall wichtig, weil es um mehr geht als juristische Etiketten. Apple verteidigt seit Jahren sein geschlossenes Ökosystem als Sicherheits- und Datenschutzversprechen. Kritiker sehen darin zugleich einen goldenen Käfig: Wer ein teures Gerät besitzt, darf trotzdem nur in dem Rahmen installieren, kaufen und bezahlen, den Apple zulässt. Sicherheit und Kontrolle liegen in Cupertino oft gefährlich nah beieinander.
Der Digital Markets Act soll sogenannte Gatekeeper daran hindern, ihre Plattformmacht gegen Nutzer, Entwickler und Wettbewerber auszuspielen. Dazu gehören Regeln für alternative App Stores, Sideloading, Interoperabilität und faire Zugänge. Die EU-Kommission hatte Apple im September 2023 unter anderem mit App Store, iOS und Safari als Gatekeeper eingestuft.
Apple warnt wie üblich vor Risiken für Datenschutz, Sicherheit und Innovation. Das ist nicht völlig aus der Luft gegriffen. Offene Systeme bringen echte Sicherheitsfragen mit sich. Aber die entscheidende Frage lautet: Wer entscheidet am Ende, was ein erwachsener Nutzer auf seiner eigenen Hardware installieren darf? Der Hersteller, der daran verdient, oder der Eigentümer des Geräts?
Bei iMessage kam Apple formal glimpflicher davon. Das Gericht erklärte die entsprechenden Angriffe gegen die Einstufung als unzulässig, weil die Kommission iMessage letztlich nicht als Gatekeeper-Dienst benannt hatte. Es gab dort also keine belastende Entscheidung, gegen die Apple sinnvoll hätte vorgehen können.
Apple kann gegen die App-Store-Entscheidung noch vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Angesichts der Milliardeninteressen ist das wahrscheinlich. Trotzdem ist das Urteil ein klares Signal: Der Versuch, den App Store juristisch in kleine Scheiben zu schneiden, ist vorerst gescheitert. Für Nutzerfreiheit ist das gut. Für Brüssel bleibt die andere Seite der Medaille: Wer Plattformmacht begrenzt, baut zugleich selbst neue Regulierungsmacht auf. Freiheit entsteht nicht automatisch, nur weil die EU gegen Big Tech gewinnt. Sie muss am Ende beim Nutzer landen.
Quellen: Reclaim The Net; Europäische Kommission zum Digital Markets Act



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