Die nächste Runde im politischen Schlagabtausch ist eröffnet: Nachdem Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) öffentlich behauptet hatte, die AfD plane ein „menschenwürdewidriges Remigrationskonzept“ inklusive „Deportation von Deutschen“, reagiert die Partei nun mit einer anwaltlichen Abmahnung. Laut dem Abgeordneten Stephan Brandner sieht die AfD in Maiers Worten eine rufschädigende Falschbehauptung – und kontert mit einem Verweis auf ihre eigene Definition des Begriffs, die seit Anfang 2024 auf afd.de/remigration steht.
Dort heißt es u.a.:
- Die AfD unterscheidet nicht zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund. Alle Deutschen sind ohne Ansehen von Herkunft, Abstammung, Weltanschauung oder Religionszugehörigkeit Teil unseres Staatsvolks.
- Die vielen gut integrierten Bürger mit Migrationshintergrund in Deutschland, welche die Chancen ergriffen haben, die unser Land bietet, leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Sie sind uns ausdrücklich willkommen – die Politik der AfD vertritt auch ihre Interessen!
- Verfassungswidrige Forderungen wie eine willkürliche kollektive Abschiebung von Ausländern unabhängig von einem bestehenden individuellen Aufenthaltsrecht oder gar die Abschiebung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund stoßen auf unsere entschiedene Ablehnung.
Im Zentrum der Argumentation: Die AfD betont, dass sie nicht zwischen Deutschen mit oder ohne Migrationshintergrund unterscheide und kollektive Abschiebungen, insbesondere von Staatsbürgern, ausdrücklich ablehne.
Für Stephan Brandner Grund genug, dem SPD-Minister einen politischen Befreiungsschlag zu unterstellen: Maier kämpfe „um sein politisches Überleben“ und greife deshalb zu unhaltbaren Attacken. Die Abmahnung markiert damit den nächsten deutlichen Versuch der Partei, die Debatte über den umstrittenen Begriff „Remigration“ selbst zu kontrollieren – und unliebsame Deutungen juristisch abzuwehren.



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