Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert darf nicht zur Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland antreten. Der Kreiswahlausschuss schloss ihn mit fünf zu einer Stimme aus – aufgrund politischer Äußerungen und Zweifeln an seiner Verfassungstreue.
Der Ausschuss folgte damit einer Empfehlung des niedersächsischen Innenministeriums. Als Begründung werden Sicherts Mitgliedschaft in der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingeschätzten niedersächsischen AfD sowie verschiedene Beiträge in sozialen Netzwerken genannt. Das Ministerium wirft ihm unter anderem eine Verharmlosung des Nationalsozialismus, ein „ethnopluralistisches Weltbild“ und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vor.
Sichert weist die Vorwürfe zurück. In einem am Dienstagabend veröffentlichten Video bezeichnet er seinen Ausschluss als „Schande“, erklärt sich für verfassungstreu und kündigt an, mit allen juristischen Mitteln gegen die Entscheidung vorzugehen.
Das besonders Brisante: Gegen den Ausschluss kann Sichert nach der derzeitigen Rechtslage offenbar erst nach der Kommunalwahl vorgehen – durch einen Einspruch beim neu gewählten Kreistag oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Eine rechtzeitige gerichtliche Prüfung vor dem Urnengang ist damit nicht vorgesehen.
Möglich wurde das Vorgehen durch eine Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlrechts mit den Stimmen von SPD und Grünen. Wahlausschüsse können bei Verdachtsfällen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einbeziehen. Damit entscheiden ehrenamtlich besetzte Ausschüsse auf Grundlage behördlicher Einschätzungen darüber, wer überhaupt zur Wahl antreten darf – während die gerichtliche Kontrolle erst erfolgt, wenn die Wahl längst gelaufen ist.



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