Der Rücktritt vom Fraktionsvorsitz reicht Zehntausenden Bürgern nicht. Nach Angaben von CitizenGO Deutschland fordern inzwischen mehr als 48.000 Unterzeichner den vollständigen politischen Rückzug von Jens Spahn. Die Organisation kündigte am Donnerstag an, die Forderung nun schriftlich an die Abgeordneten der Unionsfraktion zu übergeben. Sollte Spahn sein Bundestagsmandat nicht niederlegen, verlangt die Initiative ersatzweise seinen Ausschluss aus der Fraktion.
Spahn hatte am 18. Juli zwar sein Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegeben, sein Mandat behielt er jedoch. Auslöser war die heftige Debatte um die Geburt eines Kindes durch eine Leihmutter in den USA. Spahn und sein Ehemann Daniel Funke hatten öffentlich gemacht, auf diesem Weg Eltern geworden zu sein. In Deutschland sind die Vermittlung einer Leihmutter und die dafür erforderlichen medizinischen Leistungen verboten.
Politisch besonders brisant ist der Widerspruch zur Linie der eigenen Partei. Noch während die Leihmutter schwanger war, hatte die Union an ihrem Nein zu dieser Praxis festgehalten. Spahn räumte bei seinem Rücktritt selbst ein, dass der Konflikt zwischen seiner privaten Entscheidung und den Erwartungen an einen Fraktionsvorsitzenden größer geworden sei als von ihm erwartet. Eine politische Kehrtwende in der Sache legte er damit jedoch nicht vor.
CitizenGO verschärft nun den Druck. Die Organisation spricht in ihrer Kampagne polemisch davon, Spahn habe in Amerika „ein Baby gekauft“. Das ist eine politische Wertung, keine juristisch festgestellte Beschreibung des konkreten Vorgangs. Dahinter steht allerdings eine reale ethische Streitfrage: Bei kommerzieller Leihmutterschaft werden Schwangerschaft, Geburt und die anschließende Übergabe eines Kindes zum Gegenstand vertraglicher und finanzieller Vereinbarungen.
Rechtliche Folgen muss Spahn nach bisheriger Einschätzung nicht befürchten. Wie ZDFheute erläutert, ist die Inanspruchnahme einer Leihmutter im Ausland für deutsche Wunscheltern nicht ausdrücklich strafbar. Damit entsteht eine kaum zu übersehende Zweiklassenlage: Wer über Geld, internationale Kontakte und die Möglichkeit einer Reise in die USA verfügt, kann eine in Deutschland bewusst unterbundene Praxis im Ausland organisieren und das Ergebnis anschließend rechtlich anerkennen lassen.
Genau an diesem Punkt wird aus einer privaten Familienentscheidung eine Frage politischer Glaubwürdigkeit. Spahn gehörte als Fraktionschef zu den mächtigsten Vertretern einer Partei, die Leihmutterschaft mit dem Schutz von Frauen und Kindern ablehnt. Für sich selbst nutzte er dennoch den Auslandsweg. Der Rücktritt vom Spitzenamt war deshalb eine politische Konsequenz, aber keine Antwort auf den Vorwurf, dass für einflussreiche und finanzstarke Politiker offenbar andere praktische Möglichkeiten gelten als für den Rest der Bevölkerung.
Ob aus den mehr als 48.000 Unterschriften weiterer Druck innerhalb der Union entsteht, hängt nun von deren Abgeordneten ab. Sie müssen entscheiden, ob Spahns Rückzug vom Fraktionsvorsitz die Affäre beendet oder ob der sichtbare Widerspruch zwischen verkündeter Parteilinie und persönlichem Handeln auch sein Mandat belastet. Die Schreiben von CitizenGO nehmen ihnen jedenfalls die Möglichkeit, so zu tun, als sei die Debatte mit einem halben Rücktritt erledigt.



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