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Von „Waltraud“ zu Walter: Keine Chance für österreichisches Liebich Plagiat

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Österreich: Der bizarre Fall um den Wiener Stundenhotelbetreiber Walter P., der sich vor Haftantritt in „Waltraud“ umbenennen ließ, zieht immer weitere Kreise. Laut „Die Presse“ ermittelt inzwischen das Bundeskriminalamt wegen Sozialleistungsbetrugs. Hintergrund: Durch den geänderten Geschlechtseintrag darf „Waltraud“ theoretisch vier Jahre früher in Pension gehen – ein Vorteil, den viele als gezielte Ausnutzung des Systems sehen. Auch das Innenministerium prüft nun das ärztliche Gutachten, das die Geschlechtsänderung überhaupt erst ermöglicht hat.

ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti fand gegenüber der APA deutliche Worte: „‚Waltraud‘ wollte den Rechtsstaat vorführen – jetzt führt der Rechtsstaat ‚Waltraud‘ vor.“ In Österreich gelte Rechtsstaatlichkeit, nicht Willkür. Wer meine, durch einen inszenierten Geschlechtswechsel Vorteile bei Haft oder Rente zu erschleichen, werde die volle Härte des Gesetzes spüren. Marchetti warnte zudem vor einem „Selbstbestimmungsgesetz nach deutschem Vorbild“, das solchen Missbrauch wie im Fall Marla-Svenja Liebich erst ermögliche.

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