Trans-OP-Betrug: Wie eine Spitzen-Therapeutin aufflog und warum kaum jemand davon erfuhr

Von Gesundheitsreporter — 05.04.2026 — Quelle: F-NEWS

Die Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, Sabine Maur, hat im März beide Ämter mit sofortiger Wirkung niedergelegt – nachdem ein heimlich aufgenommener Videomitschnitt aus einer Online-Fortbildung öffentlich wurde, in dem sie Kollegen erklärt, wie man Krankenkassen bei der Kostenübernahme für Trans-Eingriffe systematisch umgeht, wie Die Welt berichtet. Dass dieser Fall überhaupt eine breitere Öffentlichkeit erreichte, ist maßgeblich kritischen Portalen wie keinmaedchen.de zu verdanken – ohne die solche Vorgänge im Rauschen des Medienbetriebs schlicht verschwinden.

Der Mitschnitt stammt aus dem Herbst 2025. Darin geht es um ein konkretes Problem: Sogenannte „non-binäre“ Trans-Personen – also Menschen, die sich weder als Frau noch als Mann identifizieren – haben gesetzlich keinen Anspruch auf Kassenleistungen für geschlechtsangleichende Eingriffe. Maur, Mitautorin der S2k-Leitlinie zur Behandlung von Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen, erklärte vor rund 44 Teilnehmern die Lösung: Die Non-Binarität eines Patienten einfach nicht ins Indikationsschreiben schreiben. Im anschließenden Gerichtsverfahren räumte sie selbst ein, genau das zu tun – obwohl ihr bewusst sei, dass damit eine Kostenerstattung eigentlich ausgeschlossen wäre.

Das Landgericht Berlin wies Maurs Antrag auf Untersagung der Videoverbreitung zurück und wertete den Mitschnitt als „Ereignis der Zeitgeschichte“. Der Rücktritt am 23. März 2026 folgte umgehend. In ihrer Erklärung schrieb Maur, sie wolle „Schaden von der BPtK abwenden“ und habe sich „missverständlich geäußert“ – eine Formulierung, die das Gericht nicht teilte: Es stellte ausdrücklich fest, dass Maur Zuhörern nahegelegt hatte, den Hinweis auf die Non-Binarität wegzulassen, um so eine Kostenerstattung zu erwirken, auf die kein Anspruch besteht.

Trans- und Queerverbände reagierten empört. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität erklärte, der Schritt sei „weder sachlich notwendig noch rechtlich geboten“. QueerNet Rheinland-Pfalz sprach vom „negativen Höhepunkt einer langjährigen transfeindlichen Hetzkampagne“. Die Bundespsychotherapeutenkammer bedauerte Maurs Ausscheiden und dankte ihr für ihr „herausragendes Engagement“.

Dass eine Spitzenfunktionärin der deutschen Psychotherapie auf einem Fachvortrag erläutert, wie man Kassenanträge so formuliert, dass eine ausgeschlossene Diagnose nicht auffällt – und dies vor Gericht selbst bestätigt –, wäre ohne die Hartnäckigkeit von Aktivistinnen wie Rona Duwe und Plattformen abseits des Mainstreams nie ans Licht gekommen. Der Maßstab, an dem sich Qualitätsjournalismus messen lassen muss, liegt genau hier.

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