Mitten in der Nacht, gegen drei Uhr, wird ein 38-jähriger Deutscher in seiner Wohnung in Nürnberg-Mögeldorf aus dem Schlaf gerissen – durch einen Messerangreifer. Der Täter: ein 29-jähriger Syrer aus demselben Mehrfamilienhaus. Kaum sind die ersten Polizeimeldungen veröffentlicht, steht das Etikett bereits fest: „psychisch krank“. Die Mordkommission ermittelt wegen eines versuchten Tötungsdelikts, wie das Polizeipräsidium Mittelfranken berichtet.

Nach bisherigen Erkenntnissen brach der Tatverdächtige gewaltsam in die Nachbarwohnung ein und ging mit einem Messer auf den schlafenden Mann los. Das Opfer erlitt mehrere überwiegend oberflächliche Verletzungen und musste ambulant behandelt werden. Der Angreifer flüchtete zunächst, wurde jedoch kurz darauf festgenommen. Ein Atemalkoholtest ergab über ein Promille. Soll das Ergebnis als Entlastung dienen und den Weg zur „Schuldunfähigkeit“ bahnen? Es hat mal wieder diesen Eindruck. Denn bemerkenswert ist weniger der Ablauf der Tat als die Geschwindigkeit der Einordnung. Kaum ist der Tatverdächtige identifiziert, folgt reflexartig die Diagnose „psychisch krank“. Eine Formulierung, die auffallend oft bemüht wird, wenn Täter Muslime oder Asylbewerber sind. Nicht Gerichte, nicht Gutachter, sondern Polizeitexte liefern innerhalb weniger Stunden die passende Erklärung – noch bevor Fragen nach Verantwortung, Umfeld oder Vorgeschichte überhaupt gestellt werden.

Am Mittwoch ordnete ein Ermittlungsrichter die Unterbringung des Mannes an. Damit ist der Fall juristisch vorerst eingehegt. Öffentlich bleibt jedoch der Eindruck: Wo andere Täter schlicht Täter sind, wird hier sofort pathologisiert. Das Messer, der Angriff, der schlafende Nachbar – all das tritt in den Hintergrund. Übrig bleibt ein Narrativ, das entlastet und relativiert. Und vor allem ist das weitere Verfahren damit aus den Augen der Öffentlichkeit entfernt. Wenn der Angreifer irgendwann wieder auf freien Fuß kommt, wird niemand davon erfahren. Aus Gründen der Persönlichkeitsrechte. Täterschutz vor Opferschutz!

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