Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17. Februar 2026 entschieden: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) muss die geschwärzten Covid-Impfstoffverträge offenlegen. Preise und Haftungsklauseln dürfen nicht länger versteckt werden. Mit anderen Worten: Die Blackbox der Pandemie-Deals wird geöffnet.

Jahrelang wurden Milliardenverträge im Namen der Schweizer Bevölkerung abgeschlossen – doch die Bevölkerung sollte nicht erfahren, was drinsteht. Wie viel wurde pro Dosis bezahlt? Welche Nachbestellungen wurden garantiert? Und vor allem: Wer haftet bei Impfschäden – die Hersteller oder am Ende doch der Steuerzahler?

Das BAG berief sich auf „Geschäftsgeheimnisse“ internationaler Pharmakonzerne. Das Gericht hat diese Argumentation nun in ihre Einzelteile zerlegt. Wenn der Staat Verträge mit Steuergeld abschließt, ist Transparenz keine Gefälligkeit, sondern Pflicht.

Während Bürger mit Zertifikatspflicht, Impfkampagnen und gesellschaftlichem Druck konfrontiert wurden, liefen hinter verschlossenen Türen Vertragsverhandlungen, deren Details man lieber im Dunkeln ließ. Der Steuerzahler zahlte – und sollte schweigen.

Besonders explosiv ist die Haftungsfrage. Wurden Pharmakonzerne faktisch aus der Verantwortung entlassen? Musste der Staat im Zweifel einspringen? Wurden Risiken sozialisiert, während Gewinne privatisiert wurden? Genau diese Passagen waren geschwärzt.

Das Urteil ist mehr als nur ein juristischer Erfolg – es ist eine Ohrfeige für die Pandemie-Politik der Intransparenz. Und es wirft eine unbequeme Frage auf: Wenn schon bei nationalen Verträgen geschwärzt wurde, was steht dann in den EU-Vereinbarungen?

Milliarden flossen, doch Kontrolle war offenbar unerwünscht. Jetzt zwingt das Gericht zur Offenlegung. Was dabei ans Licht kommt, könnte politisch unangenehm werden.

Denn eines steht fest: Wer im Namen des Volkes handelt, darf sich nicht hinter schwarzen Balken verstecken.

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