Erinnern Sie sich an den Fall Mollath? Dann kennen Sie unsere Berichterstattung zu zahlreichen Psychiatrieskandalen und Justizaffären. Fragwürdige Gutachten, dürftige Beweise, schlampige Ermittlungen und willige Gerichte sind keine Seltenheit, sondern eher die Regel. Und in dieses Schema passt auch der Fall Thomas Krebs.
Nachdem erste Artikel veröffentlicht worden sind, hat die Klinikleitung reagiert und möchte den Patienten erneut verlegen. Zu vorige Bestrebungen der Forensische Psychiatrie im Bezirkskrankenhaus Lohr am Main hatte das Landgericht Würzburg untersagt. In dem neuerlichen Schreiben werden explizit die Berichte bei Pressecop24, Pi-News und Opposition24 erwähnt. Das „Vertrauensverhältnis“ zwischen Patient und dem „therapeutischen Arbeitsbündnis“ sei gestört, eine Zusammenarbeit deshalb nicht mehr zumutbar.

Der Patient, so nennt man auch in dem Zwangskontext „Massregelvollzug“ die Insassen, macht also von seinen wenigen Rechten Gebrauch und wehrt sich gegen geplante Maßnahmen, darum möchte man ihn so schnell wie möglich loswerden. Diese Praxis kennen wir auch aus anderen Fällen. Niemand möchte sich selbst ein Bein stellen wenn es brenzlig wird und möglicherweise Form- und Behandlungsfehler die eigene Karriere gefährden. Sollen sich doch andere darum kümmern. Nicht selten dienen solche Verlegungen auch der weiteren Disziplinierung von Patienten. Plötzlich sind sie weiter weg, was Kontakte und Besuche von Freunden und Verwandten erschwert. Will man Thomas Krebs darum loswerden und fürchtet man die Öffentlichkeit?
Worum geht es nun konkret in diesem Fall? Der Patient ist ein ehemaliger Elitepolizist und vor seiner Zwangseinweisung in Drogenabhängigkeit abgeglitten. Da er speziell im Umgang mit Waffen und Nahkampftechniken ausgebildet ist, hält man ihn offenbar für gefährlicher als „normale“ Insassen. Seit gut sechs Jahren ist Thomas Krebs drogenfrei und nicht nur das – er verweigert ebenso wie einst Gustl Mollath, die Behandlung mit Psychopharmaka. Mein Kollege Dirk Lauer steht in direktem Kontakt mit ihm und erlebt dabei einen gefestigten und bewusstseinsklaren Mandanten, der nicht wie viele mit starken Medikamenten behandelte Patienten verlangsamt wirkt und nur begrenzte Aufmerksamkeit aufbringen kann. In der gesamten Zeit der Zwangsbehandlung gab es auch keinen Rückfall zu Drogen, dennoch hat man in seinem Fall keine „Lockerungsstufen“ ermöglicht oder eine positive Sozialprognose erstellt, die für eine Entlassung notwendig ist.
Wie ist das mit der Praxis in Einklang zu bringen, dass selbst schwere Gewaltverbrecher, Vergewaltiger und Frauenmörder mitunter nach wesentlich kürzerem Verbleib im Massregelvollzug per Gutachten für ungefährlich erklärt und auf freien Fuß gesetzt werden?
Der Messermörder von Aschaffenburg wurde mehrfach nach nur wenigen Tagen aus der Psychiatrie in Lohr entlassen – dann ermordete er zwei Menschen. Der Fall Thomas Krebs wirft also mehr als berechtigt Fragen auf. Wir bleiben dran und berichten weiter!



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