Organhandel per Mausklick – Österreich verschärft Gesetze, doch der Markt läuft weiter

Von Gesundheitsreporter — 29.04.2026 — Quelle: F-NEWS

Der österreichische Nationalrat hat im Gesundheitsausschuss eine Novelle zum Organtransplantationsgesetz (OTPG) einstimmig beschlossen – und das klingt zunächst nach einer klaren Sache. Werbung für Organverkauf ist künftig explizit verboten, Vermittlung auf Gewinnbasis ist nichtig, und sogenannte Organtourismusunternehmen sollen damit aus dem österreichischen Markt gedrängt werden, wie die  Parlamentsdirektion informiert. Was die Novelle nicht beantwortet: Wie will man Plattformen, die ihre Dienste aus dem Ausland über das Internet anbieten, tatsächlich das Handwerk legen?

Das Gesetz verschärft – aber was ändert sich wirklich?

Bisher durfte Werbung für den Bedarf an Organen schlicht keine Bezugnahme auf finanziellen Gewinn enthalten. Das klang streng, ließ aber genug Spielraum für kreative Formulierungen. Jetzt wird auch die gewinnorientierte Vermittlung ausdrücklich verboten und entsprechende Rechtsgeschäfte für nichtig erklärt. SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum sprach von „beängstigenden Entwicklungen“ in der Branche, und damit hat sie nicht Unrecht. Der globale Organhandel ist ein Milliardengeschäft, das sich primär in Ländern abspielt, wo staatliche Kontrolle dünn gesät ist – Pakistan, China, Ägypten. Plattformen, die dabei vermitteln, sitzen selten in Wien.

Genau da beginnt das Problem. Ein österreichisches Verbotsgesetz greift gegen eine in Singapur registrierte Website mit Servern auf den Cayman Islands ungefähr so effektiv wie ein Parkverbot beim Bremsversagen. Grünen-Abgeordneter Ralph Schallmeiner wies immerhin darauf hin, dass der Organhandel mit Drittstaaten über das Strafgesetzbuch gelöst werden solle – eine Reform, an der „bereits gearbeitet werde“. Wann und wie konkret, blieb offen.

Strafrecht kommt – irgendwann

Der Verweis auf das Strafgesetzbuch ist der entscheidende Punkt, an dem die Novelle ihre Grenzen offenbart. Das OTPG regelt zivilrechtlich: Verträge sind nichtig, Werbung ist unzulässig. Was fehlt, ist die strafrechtliche Konsequenz für jene, die trotzdem vermitteln, inserieren oder Patienten ins Ausland schleusen. Dass daran „gearbeitet wird“, ist keine Garantie, und Österreich ist in dieser Hinsicht nicht allein: Die EU-Richtlinie gegen Organhandel aus dem Jahr 2010 wird in vielen Mitgliedsstaaten bis heute lückenhaft umgesetzt.

Solange kein koordiniertes europäisches Vorgehen gegen grenzüberschreitende Organvermittlungsplattformen existiert, bleibt die nationale Novelle ein Signal – aber kein Mechanismus. Wer sein Organ oder das eines Familienangehörigen über eine ausländische Plattform vermittelt bekommt, dem passiert in Österreich nach wie vor nichts, das über Zivilrecht hinausgeht.

Einstimmigkeit als Beruhigungspille

Dass alle Fraktionen der Novelle zustimmten, ist weniger ein Zeichen politischen Mutes als ein Hinweis darauf, wie unverfänglich die Maßnahmen letztlich sind. Wer stimmt schon gegen ein Verbot von Organhandel? Die eigentlichen Fragen – Durchsetzbarkeit, internationale Kooperation, strafrechtliche Sanktionen, Kontrolle über Online-Plattformen – wurden vertagt oder auf künftige Gesetzgebung verschoben.

Österreich hat damit ein Gesetz, das den Status quo im Inland kodifiziert, und eine Ankündigung, dass man sich irgendwann auch um den Rest kümmern werde. Für jene, die in Armut ihr Organ verkaufen, ändert das vorerst nichts.

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