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Neuss: 15-Jährige schwer verletzt – Verdächtiger Ukrainer festgenommen und wieder frei

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Ein 15-jähriges Mädchen wurde in Neuss-Norf am Mittwochabend schwer verletzt – wenige Stunden nach dem Fahndungsaufruf ermittelte die Polizei einen „50-jährigen Neusser ukrainischer Herkunft“, nahm ihn vorläufig fest und ließ ihn nach Prüfung der Haftgründe wieder laufen. Die Ermittlungen „dauern an“ heißt es dazu lapidar – ein Vorgang, der Fragen aufwirft.

Die Erstmeldung beschreibt den Angriff am 01.10. gegen 22:00 Uhr an der Nievenheimer Straße: Der Täter folgte dem Mädchen von der Haltestelle Lessingplatz, umklammerte es, ließ erst ab, als ein Zeuge laut dazwischen ging, und flüchtete. Die Jugendliche erlitt eine Schnittverletzung am Arm und kam stationär ins Krankenhaus. Laut Polizei war sie zuvor mit der Buslinie 841 vom Neusser Hbf unterwegs; Blutspuren deuten darauf hin, dass sich auch der Täter verletzt haben könnte. 

Zur Täterbeschreibung aus der Fahndung: männlich, 40–45 Jahre, 170–180 cm, athletisch, kantiges Gesicht, kurze dunkle Haare, „europäisches Erscheinungsbild“, dunkel gekleidet – und er sprach bei der Tat Russisch. Hinweise zu Motiv und Tatwaffe lagen zunächst nicht vor. 

Der Nachtrag vom 03.10. meldet: Der Verdächtige wurde am Morgen in seiner Wohnung angetroffen, vorläufig festgenommen und nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen sowie Prüfung von Haftgründen wieder entlassen. Die Polizei dankt für die zahlreichen Hinweise – und ermittelt weiter. Dass ein so schnell gefasster Verdächtiger trotz schwerer Verletzung der Jugendlichen umgehend auf freien Fuß gesetzt wird, passt ins Bild einer Justiz, die Härte oft nur da zeigt, wo sie auf wenig Gegenwehr trifft.  

Kommentare

Eine Antwort zu „Neuss: 15-Jährige schwer verletzt – Verdächtiger Ukrainer festgenommen und wieder frei“

  1. Avatar von Lansab
    Lansab

    Die Täterbeschreibung passt auf Hunderttausende in diesem Land. Daher denke ich, dass „Die Polizei dankt für die zahlreichen Hinweise“ eine Nebelkerze ist. Wie schnell sind die Labore mittlerweile mit DNA-Auswertungen? 48 Stunden sollten durchaus ausreichen. Anders ausgedrückt: Der Typ war bereits im System, daher konnten sie die DNA-Spur so schnell einer Person zuweisen. Und klar, so eine „kleine“ Körperverletzung an einem 15jährigen Mädchen ist doch wirklich kein Haftgrund. Gut, hätte er sie getötet, könnte man darüber vielleicht nachdenken… Was das bei dem Mädchen anrichtet, interessiert hier keinen. Glaubt Ihr, die geht jetzt noch alleine vor die Türe? Vor allem, weil sie weiß, dass der gemeingefährliche Dreckskerl fröhlich draußen rumläuft? Große Teile der Justiz sind bis ins Mark verdorben. Und mindestens so gemeingefährlich, wie die eigentlichen Täter.

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