Emmerting. Nach dem Tod von Emmertings Bürgermeister Stefan Kammergruber (48) laufen Ermittlungen – und die Umstände sorgen weit über die 4000-Einwohner-Gemeinde hinaus für Unruhe. Wie die OVB Heimatzeitungen berichten, wurde Kammergruber in der Nacht auf Mittwoch, 4. Februar 2026, tot aufgefunden.

BNur wenige Tage zuvor hatte es bei ihm erneut eine polizeiliche Durchsuchung gegeben. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg bestätigte laut Bericht einen Einsatz am 27. Januar 2026, der auf einem Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg beruhte. Dabei seien Datenträger sichergestellt worden. Gegen Kammergruber sei demnach wegen des Anfangsverdachts des Besitzes kinderpornografischer Inhalte ermittelt worden.

Es soll bereits die zweite Durchsuchung im Haus des Bürgermeisters gewesen sein. Die erste sei von der bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angesiedelten „Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG)“ beauftragt worden. Aus dabei sichergestellten privaten Datenträgern hätten sich Hinweise auf den genannten Anfangsverdacht ergeben. Worum es bei den ursprünglichen Ermittlungen im Bereich Gesundheitswesen ging, dazu machte die Generalstaatsanwaltschaft laut Bericht keine Angaben.

Der zuständige Oberstaatsanwalt betonte allerdings ausdrücklich, man habe sich „ganz am Anfang“ befunden – eine Anklage sei nicht erhoben worden. Das Verfahren gelte als nicht abgeschlossen, werde nun aber aufgrund des Todes eingestellt. Damit bleibt vieles im Unklaren.

In Emmerting selbst seien die Ermittlungen trotz Polizeieinsatzes nach Angaben aus dem Umfeld nicht bekannt gewesen. Der zweite Bürgermeister Siegfried Ribesmeier habe zudem vor Vorverurteilungen und Spekulationen gewarnt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Und weil nicht weiter ermittelt wird, gibt es auch keine Gerechtigkeit für die Opfer. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Tatverdächtige „nur“ kinderpornografisches Material besessen hat, die abgebildeten Kinder sind in jedem Fall missbraucht worden. Die deutsche Justiz ist eine Schande!

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