Das Landgericht Freiburg sorgt für Kopfschütteln: Obwohl das Urteil im Verfahren des AHRIMAN-Verlags bereits am 10. Oktober 2025 verkündet wurde, verweigert das Gericht bis heute die Herausgabe der schriftlichen Begründung – und das offenbar nur gegenüber der verleumdeten Seite. Wie opposition24.com berichtete, hatte der Verlag gegen die üblen Falschbehauptungen der Soros-nahen Internetplattform „perspektive“ geklagt, die ihn dreist als Herausgeber „regelmäßig antisemitischer Bücher“ diffamiert hatte.
Während die Gegenseite das Urteil längst per E-Mail erhielt und sich öffentlich über ihren „Erfolg“ brüstet, wartet der AHRIMAN-Verlag vergeblich auf die Zustellung. Trotz mehrfacher Nachfragen seines Anwalts bleibt das Gericht untätig. Auf der Webseite des Verlags heißt es empört, die „skandalöse Parteilichkeit des Gerichts stinkt zum Himmel“ (Quelle).
Ein Justizskandal, der Fragen aufwirft: Warum werden Kläger offenbar bewusst benachteiligt? Und warum scheut das Gericht die Öffentlichkeit, wenn alles rechtmäßig wäre?
Auf der Plattform Perspektive-online.net hieß es bereits am 20. Oktober:
Im Prozess der Ahriman Verlags GmbH gegen den Träger-Verein unserer Zeitung (Verein für politische Bildung und unabhängigen Journalismus e.V.) hat das Landgericht Freiburg die Klage des rechten Verlags zurückgewiesen. Das verkündete das Gericht am 10. Oktober – nun ist die schriftliche Begründung da. Darin beschäftigen sich die Richterinnen und Richter hauptsächlich mit der Frage, ob unsere Behauptung in einem Artikel über den rechten Bund gegen Anpassung (BgA) unter die Meinungsfreiheit falle.
In dem Artikel vom März 2024 schrieben wir über den BgA, dass dessen Ketzerbriefe vom rechtsextremen Ahriman-Verlag herausgegeben würden. Und dann die umstrittene Zeile: „Dort werden regelmäßig rassistische, antisemitische und auch völkische Bücher veröffentlicht, die nicht selten gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse in Frage stellen oder auch gezielt gegen Minderheiten hetzen.“
aus: Sieg in erster Instanz: Rechter Ahriman-Verlag unterliegt Perspektive vor Landgericht Freiburg
Rechtsextrem? Völkisch? Bei wem piept es eigentlich mehr unterm Pony, bei den Beklagten, die sich als Sieger feiern oder dem hohen Gericht? Wir werden das Urteil anfordern und wenn möglich hier veröffentlichen.


