Die Bundesregierung treibt den Ausbau digitaler Ermittlungsinstrumente weiter voran. Ein neuer Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium soll es Strafverfolgungsbehörden künftig ermöglichen, Fotos von Personen automatisiert mit Bildern aus dem Internet abzugleichen und riesige Polizeidatenbestände mit Hilfe von Software und künstlicher Intelligenz zu durchforsten. Offiziell wird das Projekt mit Terrorismusbekämpfung und schwerer Kriminalität begründet. Doch solche Versprechen kennt man inzwischen: Was angeblich nur für Extremfälle gedacht ist, entwickelt sich erfahrungsgemäß schnell zum Standardinstrument.

Konkret plant das Ministerium eine neue Rechtsgrundlage in der Strafprozessordnung. Ermittler sollen künftig biometrische Daten – etwa Fotos aus Ermittlungsverfahren – automatisiert mit öffentlich zugänglichen Bildern im Internet vergleichen können. Praktisch bedeutet das: Ein Foto aus einer Polizeidatei könnte automatisch mit Bildern aus sozialen Netzwerken oder anderen Webseiten abgeglichen werden, um eine Person zu identifizieren.

Bislang fehlt dafür eine gesetzliche Grundlage. Ermittler müssen deshalb noch selbst Webseiten durchsuchen. Genau das soll sich nun ändern: Software soll diese Aufgabe übernehmen und große Mengen an Bildern in Sekunden vergleichen können. Dass dabei eine Infrastruktur für eine weitreichende Gesichtserkennung im Internet entsteht, wird im Gesetzentwurf naturgemäß nicht so deutlich formuliert.

Parallel dazu sollen Polizeibehörden künftig ihre eigenen Datenbestände automatisiert analysieren dürfen. Der Plan: Daten aus verschiedenen Polizeidatenbanken zusammenführen und mit Hilfe von Analyseplattformen nach Mustern und Zusammenhängen durchsuchen. Auch der Einsatz von KI-Systemen ist ausdrücklich vorgesehen. Die Technik soll angeblich nur „aufbereiten“, während Entscheidungen weiterhin Menschen treffen sollen. In der Praxis bedeutet das vor allem eines: deutlich mehr automatisierte Verdächtigenprofile und algorithmisch erzeugte Trefferlisten.

Offiziell betont die Bundesregierung, dass solche Maßnahmen nur bei schweren Straftaten eingesetzt werden sollen. Diese Versicherung gehört mittlerweile zum Standardrepertoire jeder neuen Überwachungsmaßnahme. Auch Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikationsüberwachung oder andere Eingriffe wurden einst mit genau diesem Argument eingeführt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich die Anwendung solcher Instrumente mit der Zeit fast immer ausweitet.

Justizministerin Stefanie Hubig versucht dennoch, die geplanten Befugnisse als ausgewogenen Kompromiss zwischen Sicherheit und Grundrechten darzustellen. KI könne bei der Aufklärung von Straftaten helfen, erklärte sie bei der Vorstellung des Entwurfs. Entscheidungen im Strafverfahren würden weiterhin ausschließlich von Menschen getroffen.

Der Gesetzentwurf entsteht zudem in enger Abstimmung mit dem Innenministerium. Parallel sollen ähnliche Befugnisse auch für die Polizeigesetze des Bundes geschaffen werden. Mit anderen Worten: Während offiziell noch von „Einzelfällen“ die Rede ist, wird im Hintergrund bereits an einer deutlich breiteren technischen Infrastruktur gearbeitet.

Der Entwurf wurde nun an Länder und Verbände verschickt. Stellungnahmen können bis Anfang April eingereicht werden. Danach entscheidet sich, ob Deutschland bald den nächsten Schritt in Richtung automatisierter Überwachung und digitaler Rasterfahndung macht – diesmal mit Gesichtserkennung und KI-Unterstützung.

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