Wie viele Bundestagsabgeordnete aktuell vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden, will die Bundesregierung nicht sagen. Selbst eine reine Zahl, ohne Namen und ohne Details, wird verweigert. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion erklärt sie, eine Beantwortung sei aus Gründen des Staatswohls und zum Schutz angeblicher Grundrechte Dritter nicht möglich.
Die Fragesteller hatten ausdrücklich betont, dass es ihnen nicht um personenbezogene Daten gehe, sondern lediglich um eine Übersicht, gegliedert nach Fraktionen. Doch genau darin sieht die Bundesregierung bereits eine Gefahr. Schon die bloße Anzahl möglicherweise beobachteter Abgeordneter könne – so die Argumentation – Rückschlüsse auf einzelne Mandatsträger, politische Schwerpunkte und laufende Arbeitsprozesse des Verfassungsschutzes zulassen. Transparenz wird damit grundsätzlich ausgeschlossen.
Besonders brisant ist die Passage, in der die Bundesregierung darlegt, wann eine Beobachtung eines Bundestagsabgeordneten überhaupt in Betracht komme. Diese sei möglich, wenn Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass der Abgeordnete sein Mandat missbrauche, um aktiv und aggressiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorzugehen. Welche Kriterien dabei konkret gelten, wie niedrig oder hoch diese Schwelle angesetzt wird und wie viele Abgeordnete davon betroffen sein könnten, bleibt vollständig im Dunkeln.
Statt parlamentarische Kontrolle zu ermöglichen, wird ein Szenario entworfen, in dem selbst abstrakte Zahlen als sicherheitsgefährdend gelten. Die Bundesregierung argumentiert weiter, dass betroffene Personen ihr Verhalten ändern, Kommunikationswege verschleiern oder Abwehrstrategien entwickeln könnten, falls bekannt würde, dass Abgeordnete beobachtet werden. Damit wird praktisch jede Form der Rechenschaftspflicht ausgehebelt.
Auch eine Beantwortung unter Geheimschutz lehnt die Bundesregierung ab. Begründung: Die Informationen könnten dann ausgerechnet jenen zugänglich werden, die möglicherweise selbst Ziel nachrichtendienstlicher Maßnahmen sind. Das Parlament wird so faktisch von relevanten Informationen ausgeschlossen, während der Inlandsgeheimdienst im Verborgenen agiert.
Am Ende bleibt ein schwerer Befund: Der Verfassungsschutz darf offenbar gewählte Volksvertreter überwachen, während die Volksvertretung selbst nicht einmal erfahren darf, ob dies geschieht. Die Bundesregierung stellt damit das Prinzip parlamentarischer Kontrolle offen hinter Geheimhaltungsinteressen zurück – ein Zustand, der mit demokratischer Transparenz kaum vereinbar ist.



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