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Gebetsverbot an Berliner Schule: AfD warnt vor religiöser Unterwanderung

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An einem Berliner Gymnasium sorgt ein Streit um das sichtbare Beten auf dem Schulgelände für Schlagzeilen: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen die Schulordnung eingereicht, weil sie das öffentliche Beten untersagt. Der Verein argumentiert, die Regelung richte sich faktisch gegen muslimische Schüler. Das Gymnasium begründet das Verbot mit dem Schulfrieden – so hat der rbb24 berichtet.

Der Berliner AfD-Bildungsexperte Tommy Tabor sieht die Klage als Angriff auf die religiöse Neutralität der Schulen. „Das Neutralitätsgesetz hat sich bewährt und muss konsequent verteidigt werden. Schulen sind Orte der Bildung und nicht der religiösen Sonderbehandlung“, erklärte Tabor. Wenn öffentliche Schulen beginnen, auf religiöse Wünsche einzelner Schüler Rücksicht zu nehmen, „öffnen sie die Büchse der Pandora für religiöse Konflikte“.

Er verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt habe, Schulfrieden und staatliche Neutralität dürften nicht durch religiöse Praktiken gestört werden. Das Gebetsverbot sei daher richtig und notwendig, um sicherzustellen, dass niemand sich durch religiöse Handlungen anderer belästigt oder provoziert fühlt.

Tabor forderte abschließend: „Keine Sondergebetsräume oder -zeiten an öffentlichen Schulen – und Stärkung des Neutralitätsgesetzes statt seiner schrittweisen Abschaffung!“

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