Das Landgericht Freiburg hat die Klage des Ahriman-Verlags gegen die Soros-nahe Plattform perspektive abgewiesen – und liefert damit ein beispielloses Lehrstück über selektive Justiz und die Aushöhlung des Rechtsstaats. Laut dem Urteil, das dem Ahriman-Verlag nun vorliegt, dürfen selbst nachweislich falsche, rufschädigende Behauptungen künftig unter dem Deckmantel der „Meinungsfreiheit“ verbreitet werden – ein Freibrief für Verleumder, der jedem, der sich noch auf Recht und Wahrheit verlässt, eiskalt den Boden entzieht.
Der Ahriman-Verlag, bekannt für seine kritischen Publikationen und den hohen Anteil jüdischer Autoren, hatte gegen den Schmutzartikel von perspektive geklagt, in dem ihm unterstellt wurde, „regelmäßig antisemitische Bücher zu veröffentlichen“. Eine schwerwiegende Diffamierung, die nicht nur geschäftsschädigend wirkt, sondern auch das Andenken zahlreicher jüdischer Autoren des Verlages entwürdigt – darunter Überlebende und Widerstandskämpfer des NS-Regimes. Doch das Gericht ignorierte sämtliche Fakten und Belege, erklärte die ehrabschneidende Unterstellung kurzerhand zur „zulässigen Meinungsäußerung“ und bezeichnete das juristische Vorgehen des Verlages gar als „groben Unfug“.
Die schriftliche Urteilsbegründung, die dem Verlag erst zwei Wochen nach der Gegenseite zugestellt wurde, strotzt vor Widersprüchen: Einerseits zitiert sie § 824 BGB, der klar vor unwahren Tatsachenbehauptungen schützt – andererseits entzieht sie diesem Schutz sofort wieder jede Grundlage, indem sie die Verleumdung zur „Wertung“ umdeutet. Mit dieser juristischen Pirouette öffnet das Freiburger Urteil Tür und Tor für grenzenlose Rufmordkampagnen – legalisiert unter dem Deckmantel angeblicher „Meinungsfreiheit“.
Der Ahriman-Verlag kündigte Berufung an und ruft „alle Verteidiger des freien Wortes“ auf, sich gegen diese perverse Verdrehung von Recht und Moral zu stellen. Sollte dieses Urteil Bestand haben, dann ist der nächste Schritt zur totalen Meinungskontrolle längst getan – diesmal nicht durch Zensur, sondern durch staatlich geschützte Verleumdung.


