Naive Geister staunen, dass schon wieder drei Spitzenpolitiker der Brüssel-EU festgenommen wurden, wegen des Verdachtes auf Korruption. Man erinnert sich – unter vielen anderen – der griechischen PASOK- Vizepräsidentin des EU-Parlamentes Eva Kaili, bei der im Jahr 2022 sechsstellige Summen in Koffern gefunden wurden. Sie flog aus dem Parlament, wartet aber bis heute noch komfortabel und in Freiheit auf ihren etwaigen Prozess. So ist das nun mal in Brüssel, wird man sagen. Und mancher wird dazusetzen: In Deutschland haben wir keine Korruption in der Politik – das zeigen die fehlenden Ermittlungen und Anklagen. Ab hier darf gelacht werden. Denn in Deutschland gibt es eine gesetzliche Versicherung der Politiker gegen Ermittlungen und Verurteilungen sämtlicher Art – so die Kritiker.

In Deutschland müssten sich Politiker schon selber verfolgen und anklagen, wenn sie Korruption aufdecken wollten

Als gern gepflegtes Relikt aus der – sonst abgelehnten – Kaiserzeit bewahrt die deutsche Politik das Kronjuwel ihrer stets straffrei erscheinenden Tätigkeit: die Unterstellung der Justiz unter ihre Verwaltung. Die Staatsanwaltschaften haben die Weisungen der Regierungen direkt umzusetzen und das Richterwesen ist schwerpunktmäßig bei den Ministerien angesiedelt. Warum deutsche Bundeskanzler selbst nach mehreren Millionen verschwundenen Bargeldspenden niemals angeklagt worden sind, dürfte durch diese „wunderbare Struktur“ beantwortet sein. Zum Vergleich: In Frankreich reichte schon die falsch gebuchte Anstellung seiner Ehefrau für 5 Jahre Knast eines ex-Premierministers aus.

Bayern zeigt beispielhaft, wie das Justizwesen an die Regierenden gekoppelt ist

– Regierungsparteien stellen die Mehrheit der Abgeordneten und dominieren das Parlament.
– Dieselben Parteien stellen die Regierung und beherrschen die Exekutive.
– Der Justizapparat untersteht der Regierung:

  • Der Justizminister ist für die Auswahl und Ernennung der Staatsanwälte zuständig.
  • Die Staatsanwälte sind den Weisungen des Justizministers unterworfen.
  • Der Justizminister ist für die Auswahl und Ernennung der Richter und der Gerichtsleiter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig.
  • Der Justizminister bestimmt die Art und Weise der periodischen Überwachung der Richter und Staatsanwälte in Geschäftsprüfungen.
  • Der Justizminister bestimmt Art und Weise der Beurteilung von Richtern und Staatsanwälten in Dienstzeugnissen; Richter und Staatsanwälte werden nach ministeriellem Maßstab wie Schüler benotet.
  • Der Justizminister entscheidet über die Beförderungen der Richter und Staatsanwälte.
  • Die Gerichtsleiter (Präsidenten und Direktoren) sind als Beamte den Weisungen des Justizministers unterworfen.
  • Entsprechendes gilt für die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit, die in Bayern der Dienstaufsicht des jeweiligen Fachministers unterstehen.
  • Der Innenminister ernennt die Verwaltungsrichter aus den Reihen seiner Verwaltungsbeamten.
  • Eine Mitwirkung oder Kontrolle von anderer Seite (z.B. durch einen Landesjustizrat oder Richterwahlausschuss) ist bei alledem (a. bis i.) nicht vorgesehen.

Die deutsche Legislative ist von der Exekutive unabhängig, die Justiz ist nicht unabhängig. (Zitiert nach https://www.gewaltenteilung.de/ )

Fazit: Mit dieser Struktur erscheint sichergestellt, dass politische Oppositionsparteien nicht nur gegen die Regierungsparteien zu kämpfen haben. Auch die Justiz kann gegen sie instrumentalisiert werden. Wer die heutige Lage in Deutschland betrachtet, den wundern weder die „korruptionsfrei weiße Weste“ der Politiker, noch der schwere Stand von Philosophen, Journalisten und Oppositionspolitikern, die flächendeckend wegen Lappalien und teilweise mit mehr als 20 Hausdurchsuchungen pro Mann von der Justiz drangsaliert werden.