Die Bundesregierung hält das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für rechtmäßig – und sieht damit keinen weiteren Handlungsbedarf. Klingt entschlossen. Ist es aber nicht.
Konkret geht es um die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion, die wissen wollte, ob die Aussetzung des Familiennachzugs mit höherrangigem Recht vereinbar sei. Die Regierung verweist brav auf das Verwaltungsgericht Berlin, das die Regelung bislang nicht beanstandet hat, und auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Artikel 8 der EMRK – dem Recht auf Familienleben. Das klingt nach Absicherung nach oben und nach unten. In Wirklichkeit ist es Stillstand mit Rechtsabteilungs-Prosa.
Denn was die Bundesregierung hier als stabile Rechtslage verkauft, ist in der Praxis längst löchrig. Subsidiär Schutzberechtigte – also Personen, die keinen vollen Flüchtlingsstatus, aber einen eingeschränkten Schutz genießen – können zwar formal keinen Familiennachzug beantragen. Doch über humanitäre Visa, Härtefalllösungen und die flexibel auslegbare EMRK-Rechtsprechung kommen Familienmitglieder trotzdem. Die Aussetzung ist kein Stopp, sondern eine Umleitung.
Das Muster ist bekannt
Ankündigung, Gesetz, Beruhigung der Öffentlichkeit – und dahinter läuft der Betrieb weiter. Die Bundesregierung antwortet auf parlamentarische Anfragen mit Verweis auf bestehende Urteile, anstatt klarzumachen, wie viele Menschen trotz formaler Aussetzung über Ausnahmetatbestände nachgeholt wurden. Diese Zahlen nennt sie nicht. Den Vorwurf der Linksfraktion, wesentliche Informationen vorenthalten zu haben, weist sie zurück – und verweist auf eine frühere Antwort, die offenbar auch nichts Belastbares enthielt.
Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs existiert seit Jahren. Politisch dient es als Signal. Migrationsrechtlich ist es ein Sieb. Wer glaubt, dass die Bundesregierung mit dieser Konstruktion tatsächlich Zuwanderung steuert, verkennt, wie das System funktioniert – oder er will es verkennen.
Seltsam, aber so steht es geschrieben im Deutschen Bundestag.



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