EU-Verträge vor der Abstimmung: SVP verlangt zwingend das Ständemehr

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Eine einzelne rote Schweizer Wahlurne vor neutralem Hintergrund
Symbolbild: Die SVP verlangt für die Abstimmung über die EU-Verträge zwingend das doppelte Mehr von Volk und Ständen.

Die Schweiz steht vor einer Grundsatzentscheidung über ihr künftiges Verhältnis zur Europäischen Union. Die SVP verlangt, dass das neue Vertragspaket mit Brüssel nicht nur von einer Mehrheit der Stimmbürger, sondern auch von einer Mehrheit der Kantone angenommen werden muss. Am Donnerstag entscheidet der Ständerat über eine entsprechende parlamentarische Initiative.

In einer Medienmitteilung bezeichnet die SVP das Abkommen als „EU-Unterwerfungsvertrag“. Die Partei wirft dem Bundesrat vor, das Paket dem fakultativen Referendum unterstellen zu wollen. Damit würde für die Annahme grundsätzlich das einfache Volksmehr reichen. Die Kantone hätten kein eigenes Vetorecht.

Die Initiative mit der Geschäftsnummer 26.425 fordert dagegen eine institutionelle Absicherung: Verträge, die eine dynamische oder automatische Übernahme von EU-Recht und eine Streitschlichtung unter Einbezug des Europäischen Gerichtshofs vorsehen, sollen zwingend Volk und Ständen vorgelegt werden. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates stimmte dem Vorstoß am 22. Mai mit 15 zu 10 Stimmen zu.

Nun liegt der Ball beim Ständerat. Entscheidend wird sein, ob die kleine Kammer die EU-Verträge als gewöhnliches außenpolitisches Paket behandelt oder als Eingriff in die verfassungsrechtliche Ordnung der Schweiz. Bei einem obligatorischen Referendum braucht es neben der Mehrheit der abgegebenen Stimmen auch die Zustimmung der Mehrheit der Kantone. Dieses doppelte Mehr gilt in der Schweiz unter anderem für Verfassungsänderungen und den Beitritt zu Organisationen kollektiver Sicherheit oder supranationalen Gemeinschaften.

Die SVP argumentiert, das neue Vertragswerk greife so tief in die schweizerische Souveränität ein, dass eine einfache Volksmehrheit nicht genüge. Die Partei verweist auf die vorgesehene dynamische Rechtsübernahme, auf finanzielle Verpflichtungen gegenüber der EU und auf den Europäischen Gerichtshof, der bei der Auslegung von EU-Recht eine maßgebliche Rolle spielen soll. Aus Sicht der SVP würde die Schweiz damit wesentliche Kompetenzen an Brüssel abtreten.

Die Befürworter des Vertragspakets widersprechen dieser Deutung. Sie betonen, die Schweiz könne neues EU-Recht weiterhin ablehnen. Allerdings könnten dann Ausgleichsmaßnahmen oder andere vertragliche Folgen drohen. Genau an diesem Punkt entzündet sich der Streit: Formal bleibt die Schweiz frei, praktisch kann die Ablehnung neuer Regeln mit politischem und wirtschaftlichem Druck beantwortet werden.

Auch die geplante Schiedsgerichtsbarkeit löst Kritik aus. Bei Streitfragen, die EU-Recht betreffen, müsste das Schiedsgericht den Europäischen Gerichtshof um eine verbindliche Auslegung ersuchen. Die endgültige Entscheidung würde zwar beim Schiedsgericht liegen. Doch die maßgebliche Interpretation des EU-Rechts käme aus Luxemburg. Für die SVP ist das der Beleg, dass kein wirklich unabhängiges Schiedsgericht vorliegt.

Die Debatte ist mehr als ein parteipolitischer Streit über Verfahren. Das Ständemehr schützt in der Schweizer Verfassungsordnung die kleineren Kantone davor, von den bevölkerungsreichen Zentren dauerhaft überstimmt zu werden. Gerade ein Vertragswerk, das langfristig die Gesetzgebung, Gerichtsverfahren und finanzielle Verpflichtungen beeinflussen kann, berührt damit auch das föderale Gleichgewicht.

Für den Bundesrat wäre das einfache Volksmehr die niedrigere Hürde. Kritiker sehen darin den Versuch, den Einfluss der Kantone ausgerechnet bei einem historischen Souveränitätsentscheid zu begrenzen. Die SVP fordert deshalb, die Frage nicht der taktischen Auslegung des Bundesrates zu überlassen, sondern das doppelte Mehr gesetzlich beziehungsweise verfassungsrechtlich abzusichern.

Am Donnerstag entscheidet der Ständerat zunächst über das parlamentarische Verfahren, noch nicht über das gesamte EU-Paket. Politisch ist die Abstimmung dennoch ein wichtiger Test. Wer die Verträge mit Brüssel für eine bloße Fortsetzung des bisherigen bilateralen Weges hält, kann das einfache Mehr verteidigen. Wer darin eine dauerhafte Verschiebung von Rechtsetzung und richterlicher Autorität sieht, kommt am Ständemehr kaum vorbei. Bei einer Entscheidung dieser Tragweite darf nicht die bequemste Abstimmungsregel gelten, sondern diejenige mit der stärksten demokratischen Legitimation.